Aktionsprogramm: Jugend 2000 - 2006

Das Programm „Jugend" bietet Jugendlichen Gelegenheit zur Mobilität sowie die Möglichkeit zur aktiven Teilnahme am Aufbau Europas und trägt zur Weiterentwicklung einer Jugendpolitik auf der Grundlage nichtformaler Bildung bei. Es will Austauschmaßnahmen und Begegnungen/Diskussionen Jugendlicher, Freiwilligendienst, aktive Einbindung und Teilnahme am öffentlichen Leben wie auch Innovation und Ausweitung von Kompetenzen auf dem Gebiet der internationalen Ausbildung und der Zusammenarbeit im Jugendbereich fördern.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 1031/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2000 zur Einführung des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms „Jugend"

ZUSAMMENFASSUNG

Das gemeinschaftliche Aktionsprogramm „Jugend" fasst mehrere Tätigkeiten bereits zuvor bestehender Programme, wie beispielsweise „Jugend für Europa" und „ Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche ", für den Zeitraum 2000- 2006 in einem einzigen Instrument zusammen. Auch stützt es sich auf die Ziele, die die Kommission in ihrer Mitteilung „ Für ein Europa des Wissens " aufgestellt hat, und will so die Verwirklichung eines europäischen Bildungsraums begünstigen.

Das Programm umfasst folgende Hauptziele:

Die Umsetzung dieser Ziele auf europäischer Ebene ergänzt die von und in den Mitgliedstaaten eingeleiteten Maßnahmen. Die Kommission sorgt dafür, dass die Maßnahmen des Programms mit den übrigen Maßnahmen und Politiken der Gemeinschaft in Einklang stehen.

Folgende Maßnahmen werden im Rahmen des Programms durchgeführt:

Das Programm richtet sich insbesondere an Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren und an die Akteure des Jugendbereichs . Dabei ist darauf zu achten, dass alle Jugendlichen ohne Diskriminierung Zugang zu den Aktivitäten des Programms haben.

Die Kommission gewährleistet die Umsetzung der Gemeinschaftsaktionen des Programms in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten bemühen sich, alle zur Gewährleistung des reibungslosen Ablaufs des Programms auf nationaler Ebene geeigneten Maßnahmen zu treffen.

Im Rahmen der Verwirklichung eines Europas des Wissens können die Maßnahmen des Programms in Form von Aktionen durchgeführt werden, die gemeinsam mit anderen Gemeinschaftsmaßnahmen in Verbindung mit der Politik der Wissensförderung , insbesondere den Gemeinschaftsprogrammen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowieder Jugend, realisiert werden.

Die Kommission ist für die Verwaltung des Programms verantwortlich, das mit Hilfe von nationalen Agenturen in 31 europäischen Ländern weitgehend dezentral durchgeführt wird.

Die Kommission wird durch einen Ausschuss unterstützt, der aus Vertretern der Mitgliedstaaten besteht und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt .

Der von der Kommission im Basisrechtsakt vorgeschlagene Finanzrahmen für die Durchführung des Programms wurde auf 520 Millionen Euro für sieben Jahre festgelegt. Aufgrund des Beitritts der zehn neuen Mitgliedstaaten im Jahr 2004 hat das Europäische Parlament eine Aufstockung der Finanzmittel für den Zeitraum 2004-2006 befürwortet. Sie belaufen sich nun auf 615 Millionen Euro.

Neben den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union können am Programm teilnehmen:

11.Die Kommission baut ihre Zusammenarbeit mit den Drittländern und einschlägigen internationalen Organisationen, insbesondere dem Europarat, aus.

Das Programm ist Gegenstand einer regelmäßigen Überwachung , durchgeführt durch die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten. Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten spätestens zum 31. Dezember 2002 und zum 30. Juni 2005 eingereichten Berichte unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen:

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss (EG) Nr. 1031/2000

18.05.2000

-

ABl. L 117 vom 18.05.2000

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Einführung des Programms Jugend in Aktion im Zeitraum 2007-2013 [Amtsblatt L 327 vom 24.11.2006]

Bericht der Kommission - Zwischenevaluierung des Aktionsprogramms „Jugend" 2000-2006 (Berichtszeitraum 2000-2003) [KOM(2004) 158 endg. vom 01.03.2004 - Nicht in Amtsblatt veröffentlicht].

In dem Bericht wird betont, dass die Ziele des Programms weitgehend erreicht wurden. Alle Akteure, also nationale Verwaltungen, nationale Agenturen, Jugendorganisationen, Jugendbetreuer/Jugendleiter und Wissenschaftler, wurden in den Evaluierungsprozess einbezogen. Um das Programm jedoch an Änderungen des Kontexts anzupassen und den Empfehlungen der verschiedenen Akteure vor Ort nachzukommen, schlägt die Kommission Folgendes vor:

Jugend für Europa:

Europäischer Freiwilligendienst (EFD):

Initiativen im Jugendbereich:

Gemeinsame Aktionen:

Flankierende Maßnahmen:

Hinsichtlich des Partnerschaftsprogramms zwischen dem Europarat und der Europäischen Kommission zur Ausbildung im Bereich Jugendarbeit schlägt die Kommission vor, auf eine effiziente Nutzung der Kompetenzen und Instrumente zu achten, die der Partnerschaft zur Verfügung stehen, z.B. durch Ausbau des Netzes der Ausbilder, die an den Ausbildungsmaßnahmen des Paktes teilgenommen haben, und die Synergiewirkungen zwischen den drei Kooperationsbereichen mit dem Europarat (Ausbildung, Forschung, Euro-Med) stärker zu nutzen.

Überdies könnte die Kommission den Zugang zum Programm für Organisationen aus Drittländern erleichtern und den Organisationen aus den Partnerländern die Möglichkeit einräumen, Anträge einzureichen und als Phare-Partner an den Projekten teilzunehmen. Ebenso sieht sie die Übertragung des Modells des Euro-Med-Jugend-Programms auf den Balkan sowie auf Osteuropa und den Kaukasus vor.

Letzte Änderung: 20.02.2007