Tabakwerbung und -sponsoring

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2003/33/EG über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Diese Richtlinie regelt die Werbung* und Verkaufsförderung von Tabakerzeugnissen* in Druckerzeugnissen, im Rundfunk, über Dienste der Informationsgesellschaft und durch Sponsoring in Verbindung mit Tabakerzeugnissen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 20. Juni 2003 in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis 3. Juli 2005 in nationales Recht umgesetzt werden.

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Werbung: jede Art kommerzieller Kommunikation mit dem direkten oder indirekten Ziel, den Verkauf von Tabakerzeugnissen zu fördern.

Tabakerzeugnisse: alle Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabak bestehen und zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt sind.

RECHTSAKT

Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen (ABl. L 152 vom 20.6.2003, S. 16-19)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 2003/33/EG wurden in das Originaldokument eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1-24)

Konsolidierte Fassung

Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (ABl. L 127 vom 29.4.2014, S. 1-38)

Konsolidierte Fassung

Empfehlung 2003/54/EG des Rates vom 2. Dezember 2002 zur Prävention des Rauchens und für Maßnahmen zur gezielteren Eindämmung des Tabakkonsums (ABl. L 22 vom 25.1.2003, S. 31-34)

Letzte Aktualisierung: 25.07.2016