Exposition gegenüber mechanischen Vibrationen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2002/44/EG — Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen)

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Arbeitgeber müssen:

Die EU-Länder müssen Maßnahmen umsetzen, um für die angemessene Überwachung der Gesundheit der Arbeitnehmer zu sorgen, insbesondere wenn:

Wenn ein Arzt feststellt, dass ein Arbeitnehmer an einer bestimmbaren Krankheit leidet oder dass sich bei ihm eine die Gesundheit schädigende Auswirkung zeigt, die das Ergebnis der Einwirkung von Vibrationen ist, so gilt Folgendes:

Die EU-Länder können die Seeschifffahrt und die Luftfahrt von der Richtlinie ausnehmen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit der Richtlinie werden unterschiedliche Auslösewerte festgelegt, abhängig davon, ob die Vibrationen auf den Arm des Benutzers einwirken, die Hand oder den gesamten Körper über einen Zeitraum von üblicherweise 8 Arbeitsstunden.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 6. Juli 2002 in Kraft getreten und musste bis spätestens 6. Juli 2005 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Häufige Benutzung von schweren vibrierenden Geräten bei der Arbeit kann, wenn sie nicht streng überwacht wird, zu Schädigungen der Muskeln, der Knochen, der Atemwege und sogar des Gehirns des Benutzers führen. Mit der Gesetzgebung wird ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Benutzer und der Vermeidung unnötiger administrativer, finanzieller und rechtlicher Bürden für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) (16. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) - Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 177 vom 6.7.2002, S. 13-20)

Die im Nachhinein vorgenommen Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 2002/44/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENES DOKUMENT

Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1-8)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 89/391/EWG wurden in das Originaldokument eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 26.11.2018