Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität

Die europäischen Arbeitsmärkte können nur richtig funktionieren, wenn die europäischen Bürgerinnen und Bürger frei zwischen Arbeitsplätzen, zwischen Berufen und zwischen Staaten und Regionen wechseln können. Es ist Sache der Kommission, sicherzustellen, dass die in den Verträgen verankerte Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet wird und konkret möglich ist. Maßnahmen, mit denen die Qualifizierung der Arbeitnehmer gefördert wird, also Qualifikationsdefizite und Engpässe, die als Hemmschuh für die EU-Wirtschaft wirken, bekämpft werden, sind integrierender Bestandteil der beruflichen Mobilität. Der Aktionsplan soll dafür sorgen, dass die europäischen Arbeitsmärkte bis 2005 für alle offen und zugänglich sein werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission - vom 13. Februar 2002 - an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan der Kommission für Qualifikation und Mobilität [KOM(2002) 72 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Aktionsplan wird den Forderungen nach einer stärkeren beruflichen Mobilität gerecht, d. h. nach einem Wechsel der Arbeitnehmer aus den ärmeren Regionen in die wohlhabenderen Regionen der Europäischen Union. Im Jahr 2000 haben lediglich 0,1 % der europäischen Bevölkerung ihren Wohnsitz in einen anderen Staat verlegt, 1999 sind nur 1,2 % in eine andere Region umgezogen. Diese geringe geografische Mobilität ist besonders dann schwerwiegend, wenn sie die berufliche Mobilität in den Regionen mit Entwicklungsrückstand einschränkt.

Der Aktionsplan bestimmt nicht nur die drei grundlegenden Herausforderungen, die es anzunehmen gilt, nämlich einen Mangel an beruflicher Mobilität, ein geringes Maß an geografischer Mobilität und Schwierigkeiten beim Zugang zu Informationen über die Mobilität, er arbeitet auch die durchzuführenden vorrangigen Aktionen heraus.

Vorrangige Maßnahmen

Die Kommission beabsichtigt, unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips vorrangige Maßnahmen durchzuführen, durch die die großen Herausforderungen der beruflichen Mobilität, der geografischen Mobilität und des Informationsmangels bewältigt werden sollen.

Um bis 2005 wesentliche Fortschritte bei der Mobilität der europäischen Arbeitnehmer herbeizuführen, schlägt die Kommission die folgenden vorrangigen Aktionen vor:

Eine Ausweitung von beruflicher Mobilität und Qualifizierung beinhaltet:

Die Erleichterung der geografischen Mobilität beinhaltet:

Die Verbesserung der Informationen und der Transparenz im Zusammenhang mit den Beschäftigungsmöglichkeiten beinhaltet:

Die Kommission wird die Umsetzung des Aktionsplans alljährlich anlässlich der Frühjahrstagung des Europäischen Rats bewerten.

Kontext

Für die Erreichung der Ziele, die im März 2000 in Lissabon festgelegt wurden, d. h. die Bereitstellung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und die Schaffung eines europäischen Raums des Wissens, bedarf es qualifizierter und flexibler Arbeitskräfte für offenere und leichter zugängliche europäische Arbeitsmärkte. Der Aktionsplan ruft die Mitgliedstaaten, die Unternehmen und die Arbeitnehmer selbst dazu auf, sich besser auf die neuen Anforderungen des Arbeitsmarkts einzustellen, auch präsentiert er - an die Adresse der europäischen Regierungen gerichtet - ein konkretes kurzfristiges Ziel: die Einführung einer EU-weit gültigen Krankenversicherungskarte.

Im Anschluss an die Mitteilung über neue europäische Arbeitsmärkte, durch die die Mobilitätsdebatte auf der Tagung des Europäischen Rats von Stockholm im März 2001 angestoßen wurde, hat die Kommission eine hochrangige Task Force mit der Abfassung eines Berichts beauftragt, der die Basis des Aktionsplans bildet.

Der Aktionsplan lässt sich auch von den neuen europäischen Initiativen mit dem Ziel der Schaffung eines europäischen Raums des lebenslangen Lernens und der Förderung der Mobilität der Bürger leiten (siehe insbesondere die Empfehlung des Rates und des Europäischen Parlaments zur Mobilität und den zugehörigen Aktionsplan, den die Mitgliedstaaten gebilligt haben).

Um bis 2005 in der EU offenere und leichter zugängliche Arbeitsmärkte zu realisieren, will die Kommission dafür sorgen, dass der Aktionsplan bei der bevorstehenden Überprüfung der europäischen Beschäftigungsstrategie und bei jeder Initiative zur Schaffung eines europäischen Raums des lebenslangen Lernens berücksichtigt wird.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 25. Januar 2007: Abschlussbericht über die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für Qualifikation und Mobilität [KOM(2007) 24 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Kommission beurteilt die Umsetzung des Aktionsplans vor allem anhand des Berichts von 2004, dessen Aktionen inzwischen teilweise umgesetzt wurden, und anhand der neuen integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008).

Der Aktionsplan trägt dazu bei, dass auf dem Weg zu einem für alle offenen und zugänglichen europäischen Arbeitsmarkt Fortschritte in folgendem Kontext erzielt werden:

Allerdings müssen noch angemessene Lösungen für einige Herausforderungen gefunden werden, um so die Umsetzung des Aktionsplans zu intensivieren und zu garantieren, dass sich die Europäer der entsprechenden beruflichen und geografischen Veränderungen - vor allem ihrer Rechte und Möglichkeiten - bewusst sind. Überdies stellen sich hauptsächlich die folgenden Herausforderungen:

Empfehlung 2006/961/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur transnationalen Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu Zwecken der allgemeinen und beruflichen Bildung: Europäische Qualitätscharta für Mobilität [Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006].

Mitteilung der Kommission vom 6. Februar 2004 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für Qualifikation und Mobilität [KOM(2004) 66 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Bei wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die zur Rezession tendieren (2002 lag das BIP-Wachstum in der EU um 1 %, während 2003 ein BIP-Zuwachs von 0,8 % erwartet wird), kann der entsprechende Rückgang bei den freien Stellen die Neigung zur beruflichen Mobilität schwächen und sich dadurch negativ auf die generelle Mobilität auswirken. Somit waren 2002 weniger Arbeitnehmer (16,4 %) kürzer als ein Jahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt, als dies 2000 der Fall war (17,5 %).

Allerdings erinnert der Bericht in einer Bilanz der bisher zu verzeichnenden positiven und negativen Ergebnisse auch daran, dass für den Bereich der beruflichen Mobilität vom Rat eine Reihe von Benchmarks verabschiedet wurden, die bis 2010 erreicht werden sollen, ebenso ein Europass-Rahmenkonzept, um die Transparenz und die Übertragbarkeit der Qualifikationen zu fördern. Trotz der Verzögerungen, die sich beim Entwurf der Richtlinie zur Vereinfachung der Anerkennung von Qualifikationen und beim Entwurf der Richtlinie über die Einreise zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Tätigkeit ergeben haben, wurden bei der geografischen Mobilität Fortschritte erzielt, vor allem dank der Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte und einer besseren Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Darüber hinaus wurden Informationen und Transparenz in Bezug auf Beschäftigungsmöglichkeiten gefördert durch positive Schritte wie die Eröffnung des europäischen Portals (EN) zur beruflichen Mobilität, den Start der Informationskampagne zur Mobilität oder auch die Modernisierung von EURES.

Außerdem verweist die Kommission auf die wachsende Bedeutung, die diesen Fragen inzwischen in den beschäftigungspolitischen Leitlinien eingeräumt wird, sowie auf die damit verbundenen Arbeiten im Rahmen des Programms Allgemeine und berufliche Bildung 2010. Die neue europäische Beschäftigungsstrategie, die vom Rat am 22. Juli 2003 vereinbart wurde, fordert die Mitgliedstaaten - unter anderem - zur Verbesserung der Anerkennung und Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen, der Übertragbarkeit von Sozialversicherungsrechten und Rentenansprüchen, zu Steuer- und Leistungsanreizen sowie zur Berücksichtigung der arbeitsmarktpolitischen Aspekte der Einwanderung auf. Die Strategie will ferner bewirken, dass bis 2005 Arbeitsuchende in der gesamten EU alle Stellenangebote, die über die Arbeitsverwaltungen der Mitgliedstaaten veröffentlicht werden, konsultieren können. Auch werden die Mitgliedstaaten ermuntert, Strategien für lebenslanges Lernen in enger Verbindung mit den künftigen Zielen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung umzusetzen.

Schließlich führt die Kommission die Bereiche auf, in denen neue Maßnahmen zu fördern sind, nämlich:

Es ist jedoch wichtig, auch weiterhin an der Überwindung von Hemmnissen für die berufliche und geografische Mobilität zu arbeiten.

Entschließung des Rates vom 3. Juni 2002 über Qualifikation und Mobilität [Amtsblatt C 162 vom 6.7.2002]

Letzte Änderung: 28.06.2007