Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Artikel 18 des Vertrags über die Europäische Union

Artikel 36 des Vertrags über die Europäische Union

WAS IST DIE AUFGABE DES HOHEN VERTRETERS DER UNION FÜR AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK?

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Hoher Vertreter) ist dafür zuständig, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union (EU) zu koordinieren und durchzuführen. Der Hohe Vertreter ist zugleich einer der Vizepräsidenten der Europäischen Kommission. In dieser Eigenschaft hat er sicherzustellen, dass das auswärtige Handeln der EU insgesamt kohärent ist.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ernennung

Verantwortlichkeiten

Der Europäische Auswärtige Dienst

HINTERGRUND

Die Position des Hohen Vertreters beruht auf den Artikeln 18 und 27 des Vertrags über die Europäische Union. Durch den Vertrag von Amsterdam von 1999 wurde dieser Posten geschaffen. Die Aufgaben in den Bereichen der auswärtigen Politik wurden allerdings mit dem Europäischen Kommissar für Außenbeziehungen geteilt. Mit dem Vertrag von Lissabon von 2009 wurde der Zuständigkeitsbereich des Hohen Vertreters ausgeweitet und der Amtsträger als Vizepräsident der Kommission eingesetzt, um den Hohen Vertreter als Repräsentanten der EU im Bereich ihrer außenpolitischen Ziele zu stärken.

HAUPTDOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel III – Bestimmungen über die Organe – Artikel 18 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 26-27)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel V – Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Kapitel 2 – Besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Abschnitt 1 – Gemeinsame Bestimmungen – Artikel 36 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 35-36)

Letzte Aktualisierung: 09.01.2020