Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign) – Schweißgeräte

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2019/1784 – Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Schweißgeräten

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

HINTERGRUND

Mit der Richtlinie 2009/125/EG wird ein Rahmen zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte eingeführt. Die Kommission muss diese Anforderungen für Produkte festlegen, die in der gesamten EU verkauft und gehandelt werden und erhebliche Umweltauswirkungen haben.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELWÖRTER

umweltgerechte Gestaltung: Politik zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit der Produkte hinsichtlich ihres gesamten Lebenszyklus, insbesondere ihrer Energieeffizienz, durch besseres Design.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2019/1784 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Schweißgeräten gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 272 vom 25.10.2019, S. 121-135)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission – Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016–2019 (COM(2016) 773 final vom 30.11.2016)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft (COM(2015) 614 final vom 2.12.2015)

Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12-33)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG) (ABl. L 197 vom 24.7.2012, S. 38-71)

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10-35)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 29.01.2020