Vorschriften über Verträge für den Warenkauf zwischen Verkäufern und Verbrauchern

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Zweck dieser Richtlinie ist es, zum ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen und gleichzeitig für ein hohes Verbraucherschutzniveau zu sorgen, indem gemeinsame Vorschriften über bestimmte Anforderungen an Kaufverträge zwischen Verkäufern und Verbrauchern festgelegt werden.

Diese Vorschriften umfassen

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Richtlinie gilt für Kaufverträge* zwischen einem Verbraucher und einem Verkäufer zur Bereitstellung von Waren*.

Die Richtlinie gilt nicht für

Verkäufer müssen sicherstellen, dass die dem Verbraucher gelieferten Waren dem Kaufvertrag entsprechen, indem

Verkäufer haften für alle Vertragswidrigkeiten, die sich innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung zeigen. Während des ersten Jahres muss der Verbraucher nicht nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war.

Bei Waren mit digitalen Elementen

Sind Waren mangelhaft („vertragswidrig“), haben Verbraucher Anspruch auf die folgenden Abhilfen:

Gewerbliche Garantien

Die EU-Länder können:

Die EU-Länder

Die Europäische Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 12. Juni 2024 einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie vor.

Aufhebung

Die Richtlinie (EU) 2019/771 hebt die Richtlinie 1999/44/EG (Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter) ab dem 1. Januar 2022 auf und ersetzt sie.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die EU-Länder müssen die Vorschriften ab dem 1. Januar 2022 anwenden.

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Kaufvertrag: ein Vertrag, durch den der Verkäufer das Eigentum an Waren auf einen Verbraucher überträgt und der Verbraucher hierfür den Preis dafür zahlt.
Waren:
Digitale Inhalte: Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden.
Digitale Dienstleistung:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie (EU) 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG (ABl. L 136 vom 22.5.2019, S. 28-50)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (ABl. L 136 vom 22.5.2019, S. 1-27)

Verordnung (EU) 2017/1128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt (ABl. L 168 vom 30.6.2017, S. 1-11)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2017/1128 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. L 171 vom 7.7.1999, S. 12-16)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 10.09.2019