Kleinwaffen und leichte Waffen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (GASP) 2017/633 zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die EU unterstützte die Arbeit der Konferenz zur Überprüfung der Umsetzung von Maßnahmen gegen Kleinwaffen und leichte Waffen der VN im Jahr 2018 (kurz „RevCon3“) durch

Der Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der EU-Beschluss, für den ein Haushalt von 2,8 Mio. EUR zur Verfügung steht, umgesetzt wird.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 3. April 2017 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Kleinwaffen: Revolver und selbstladende Pistolen, Gewehre und Karabiner, Maschinenpistolen, Sturmgewehre und leichte Maschinengewehre.
Leichte Waffen: schwere Maschinengewehre, tragbare Flugabwehrkanonen, Mörser, Munition, Granaten, Handgranaten, Landminen und Sprengstoffe.

HAUPTDOKUMENT

Beschluss (GASP) 2017/633 des Rates vom 3. April 2017 zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (ABl. L 90 vom 4.4.2017, S. 12-21)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss (GASP) 2015/1908 des Rates vom 22. Oktober 2015 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels („iTrace II“) (ABl. L 278 vom 23.10.2015, S. 15-25)

Beschluss 2011/428/GASP des Rates vom 18. Juli 2011 zur Unterstützung der Tätigkeiten des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen hinsichtlich der Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (ABl. L 188 vom 19.7.2011, S. 37-41)

Gemeinsame Aktion 2008/113/GASP des Rates vom 12. Februar 2008 zur Unterstützung des Internationalen Rechtsinstruments zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen durch die Staaten im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 40 vom 14.2.2008, S. 16-19)

Gemeinsame Aktion 2002/589/GASP des Rates vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 1999/34/GASP (ABl. L 191 vom 19.7.2002, S. 1-4)

Nachfolgende Änderungen der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 28.02.2019