Stromdaten – Erzeugung, Transport und Verbrauch

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 543/2013 über die Vorlage und Veröffentlichung von Daten auf den Strommärkten

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Diese Verordnung ist am 5. Juli 2013 in Kraft getreten, mit Ausnahme von Artikel 4.1 (die Veröffentlichung betreffend), der am 5. Januar 2015in Kraft getreten ist.

HINTERGRUND

Siehe auch:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Regelzonen: das größte geografische Gebiet, innerhalb dessen die Strommarktteilnehmer Energie austauschen können, ohne Kapazitäten zuweisen zu müssen.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 543/2013 der Kommission vom 14. Juni 2013 über die Übermittlung und die Veröffentlichung von Daten in Strommärkten und zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 163 vom 15.6.2013, S. 1-12)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1-16)

Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 15-35)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern (ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 75-82)

Letzte Aktualisierung: 05.03.2019