Umsetzung der Initiative für kleine und mittlere Unternehmen
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?
Er soll sicherstellen, dass:
WICHTIGE ECKPUNKTE
Anwendungsbereich
Der Beschluss enthält das Muster der Finanzierungsvereinbarung über den Finanzbeitrag:
Vorschriften
Die Vorschriften für das Muster der Finanzierungsvereinbarung sind im Anhang des Beschlusses festgelegt. Sie decken eine Reihe von Elementen ab, darunter:
WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?
Er ist am 13. September 2014 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENT
Durchführungsbeschluss 2014/660/EU der Kommission vom 11. September 2014 zum Muster der Finanzierungsvereinbarung über den Beitrag des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zu den gemeinsamen unbegrenzten Garantien und der Verbriefung von Finanzinstrumenten für kleine und mittlere Unternehmen (ABl. L 271 vom 12.9.2014, S. 58-92)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289-302)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104–173)
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EU) Nr. 1287/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 33-49)
Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338-436)
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1-337)
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1-96)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 01.02.2019