Verantwortungsvoller Handel mit Mineralen aus Hochrisiko- oder Konfliktgebieten

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2017/821 über die Pflichten für Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Diese Verordnung der Europäischen Union (EU) soll

WICHTIGE ECKPUNKTE

Sorgfaltspflicht

Gemäß der Verordnung müssen die EU-Einführer von Mineralen

Die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten müssen Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die EU-Einführer von Mineralen und Metallen ihren Verpflichtungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nachkommen.

Systeme zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

Leitlinien

In Absprache mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der OECD hat die Kommission unverbindliche Leitlinien für Wirtschaftsakteure erstellt, in denen erläutert wird, wie die Kriterien zur Ermittlung von Konflikt- und Hochrisikogebieten am besten anzuwenden sind. Die Empfehlung (EU) 2018/1149 enthält in ihrem Anhang unverbindliche Leitlinien zur Ermittlung von Konflikt- und Hochrisikogebieten und anderen Lieferkettenrisiken gemäß der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Überprüfung

Bis zum 1. Januar 2023 und danach alle drei Jahre überprüft die Kommission die Anwendung, Wirksamkeit und die Auswirkungen des neuen Systems, und sie schlägt neue Maßnahmen vor, um eine anhaltend verantwortungsvolle weltweite Lieferkette für Minerale zu gewährleisten.

Änderung der Verordnung (EU) 2017/821

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1588 wird Anhang I der Verordnung (EU) 2017/821 durch Festsetzung von Mengenschwellen für Tantalerze oder Nioberze und ihre Konzentrate, Golderze und ihre Konzentrate, Zinnoxide und -hydroxide, Tantalate und Tantalcarbide geändert.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Hütten und Raffinerien. Privatpersonen oder Unternehmen, die aus Aufbereitungsschritten bestehende metallurgische Verfahren zur Gewinnung von Metallen aus Mineralen durchführen.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (ABl. L 130 vom 19.5.2017, S. 1-20).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2017/821 wurden in das Originaldokument eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Delegierte Verordnung (EU) 2019/429 der Kommission vom 11. Januar 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Methode und Kriterien für die Bewertung und Anerkennung von Systemen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für Zinn, Tantal, Wolfram und Gold (ABl. L 75 vom 19.3.2019, S. 59-65).

Empfehlung (EU) 2018/1149 der Kommission vom 10. August 2018 zu unverbindlichen Leitlinien für die Ermittlung von Konflikt- und Hochrisikogebieten und sonstigen Lieferkettenrisiken gemäß der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 208 vom 17.8.2018, S. 94-106).

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat – Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten: Für ein integriertes EU-Konzept (JOIN(2014) 8 final vom 5.3.2014).

Bewertung des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen Teil I (Folgenabschätzung) Begleitdokument zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Unionssystems für die Selbstzertifizierung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette von verantwortungsbewussten Einführern von Zinn, Tantal und Wolfram, deren Erze und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammen (SWD(2014) 53 final, 5.3.2014).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Die Rohstoffinitiative – Sicherung der Versorgung Europas mit den für Wachstum und Beschäftigung notwendigen Gütern (KOM(2008) 699 endgültig vom 4.11.2008).

Letzte Aktualisierung: 19.10.2021