Statistiken zu Pestiziden

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 – Statistiken zu Pestiziden

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Gegenstand der Statistiken sind:

Erhebung, Übermittlung und Verarbeitung der Daten

Die Mitgliedstaaten müssen die Daten, die für die in Anhang I aufgeführten Merkmale erforderlich sind, auf jährlicher Basis und diejenigen für die in Anhang II aufgeführten Merkmale in Fünfjahreszeiträumen mit folgenden Mitteln erheben:

Die Ergebnisse müssen sie anschließend nach den Zeitplänen und mit der Häufigkeit, die in den Anhängen der Verordnung festgelegt sind, der Europäischen Kommission, insbesondere Eurostat, übermitteln. Die Daten sind gemäß der Klassifikation in Anhang III und dem technischen Format, das in Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1264/2014 der Kommission festgelegt ist, vorzulegen.

Vertrauliche Daten dürfen von den einzelstaatlichen Stellen und Eurostat im Einklang mit Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden.

Qualitätsbewertung

Die Mitgliedstaaten legen Eurostat Berichte über die Qualität der übermittelten Daten vor. Auch Eurostat bewertet die Qualität der übermittelten Daten.

Durchführungsmaßnahmen und Ausschuss

Die Verordnung räumt der Kommission die Befugnis ein, weitere Rechtsvorschriften zu Umsetzungszwecken zu verabschieden. Die Kommission aktualisiert regelmäßig die Liste der betroffenen Wirkstoffe und deren Klassifikation in Produktkategorien und Chemikalienklassen gemäß Anhang III der Verordnung. Die Kommission wird durch den Ausschuss für das Europäische Statistische System, der aus nationalen Sachverständigen besteht, unterstützt und beraten.

Bericht

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union alle fünf Jahre einen Bericht über die Durchführung der Verordnung vor. Neben einer Beurteilung der Qualität der übermittelten Daten werden in dem Bericht die Datenerfassungsmethoden, der Aufwand für die Unternehmen, landwirtschaftlichen Betriebe und einzelstaatlichen Verwaltungen sowie der Nutzen der Statistiken im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Verordnung überprüft. Die Kommission veröffentlichte 2017 und 2021 Berichte.

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2025 durch die Verordnung (EU) 2022/2379 aufgehoben (siehe Zusammenfassung).

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 30. Dezember 2009 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über Statistiken zu Pestiziden (ABl. L 324 vom 10.12.2009, S. 1-22).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2022/2379 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates (ABl. L 315 vom 7.12.2022, S. 1-29).

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über Statistiken zu Pestiziden (COM(2021) 790 final vom 14.12.2021).

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1264/2014 der Kommission vom 26. November 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 408/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken zu Pestiziden im Hinblick auf das Übermittlungsformat (ABl. L 341 vom 27.11.2014, S. 6-8).

Verordnung (EU) Nr. 656/2011 der Kommission vom 7. Juli 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken zu Pestiziden im Hinblick auf die Begriffsbestimmungen und die Liste der Wirkstoffe (ABl. L 180 vom 8.7.2011, S. 3-38).

Verordnung (EU) Nr. 408/2011 der Kommission vom 27. April 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken zu Pestiziden im Hinblick auf das Übermittlungsformat (ABl. L 108 vom 28.4.2011, S. 21-22).

Siehe konsolidierte Fassung.

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über Statistiken zu Pestiziden (COM(2017) 109 final vom 03.03.2017).

Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71-86).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1-50).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164-173).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 24.01.2023