Statistische Systematik der Wirtschaftszweige

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 – Gewährleistung der kohärenten Klassifikation der Wirtschaftszweige in der EU

Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 – Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 ist am 13. November 1990 in Kraft getreten.

Mit Annahme der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 gilt die NACE Revision 2 seit dem 1. Januar 2008 für alle Bereiche; die Ausnahme sind Konjunkturstatistiken und der Arbeitskostenindex, auf die/den die NACE seit dem 1. Januar 2009 Anwendung findet.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

NACE: Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union; das Akronym NACE geht auf die französische Bezeichnung Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne zurück.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1–39)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 293 vom 24.10.1990, S. 1–26)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 13.11.2017