Eurostat – statistisches Amt der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2012/504/EU zur Klärung der Rolle von Eurostat

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

In diesem Beschluss werden die Rolle und die Zuständigkeiten von Eurostat in Bezug auf die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von Statistiken geklärt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 8. Oktober 2012 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2012/504/EU vom 17. September 2012 über Eurostat (ABl. L 251 vom 18.9.2012, S. 49-52)

Letzte Aktualisierung: 13.11.2017