Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in der EU – Aktionsplan 2016-2020

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Mitteilung der Europäischen Kommission (COM(2016) 179 final) – EU-eGovernment-Aktionsplan

Artikel 197 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

Artikel 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

WAS IST DER ZWECK DER MITTEILUNG, DER VERTRAGSARTIKEL UND DER CHARTA?

Seit 2005 hat die Europäische Kommission mehrere EU-eGovernment-Aktionspläne angenommen, um die Modernisierung des öffentlichen Sektors in der gesamten EU voranzutreiben. Sie zielen darauf ab, die europäische Abstimmung und Zusammenarbeit sowie gemeinsame Maßnahmen im eGovernment-Bereich zu unterstützen.

Der neueste Aktionsplan zielt darauf ab, Verwaltungsverfahren zu erleichtern, die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern und die Effizienz durch die vollständige Nutzung digitaler Technologie zu erhöhen. Ein weiteres Ziel ist, den Verwaltungsaufwand der Unternehmen sowie der Bürgerinnen und Bürger zu verringern, indem der Umgang mit den Behörden bequemer und kostengünstiger wird und weitere sozioökonomische Vorteile für die gesamte Gesellschaft erreicht werden.

Gemäß Artikel 197 AEUV kann die EU die EU-Länder in ihren Bemühungen um eine Verbesserung der Fähigkeit ihrer Verwaltung zur Durchführung des EU-Rechts unterstützen.

Gemäß Artikel 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat jede Person das Recht:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Aktionsplan orientiert sich an den Zielen, dass die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in der EU bis 2020 offene, effiziente und inklusive Einrichtungen werden, die grenzübergreifende, personalisierte, nutzerfreundliche und digitale öffentliche Dienste für alle Menschen und Unternehmen in der EU anbieten.

Zur Entwicklung und Erbringung besserer Dienstleistungen, die sich an den Bedürfnissen und Erwartungen der Menschen und Unternehmen orientieren, sollen innovative Ansätze genutzt werden. Dabei sollten die Behörden von den mit dem neuen digitalen Umfeld verbundenen Möglichkeiten Gebrauch machen, die ihnen die Interaktion mit den einzelnen Interessengruppen und anderen öffentlichen Einrichtungen erleichtern.

Dieser Aktionsplan soll als Instrument für die Bündelung der Maßnahmen dienen, die dazu beitragen, die bestehenden Barrieren für den digitalen Binnenmarkt zu beseitigen. Er verfügt über kein eigenes Budget, soll jedoch dazu beitragen, Finanzierungsquellen, die den EU-Ländern im Rahmen verschiedener EU-Programme zur Verfügung stehen, koordiniert zu nutzen. Die Initiativen im Rahmen dieses Plans stehen mit den folgenden Grundsätzen im Einklang:

Der 20 Punkte umfassende Aktionsplan ist in drei Säulen untergliedert und für die Umsetzung jeder Maßnahme wurde ein Zieldatum festgelegt.

Säule I: Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe der IKT

Durch die Nutzung digitaler Instrumente sollen die Maßnahmen dieser Säule die Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung steigern, was im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld und im Zusammenhang mit dem Sparhaushalt weiterhin entscheidend ist:

1. Im Jahr 2019: Unterstützung des Übergangs der EU-Länder zur vollständig elektronischen Auftragsvergabe und zur Nutzung von Auftragsregistern.

2. Im Jahr 2016: Förderung der Verbreitung von eIDAS-Diensten.

3. Im Jahr 2018: Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit der Infrastruktur für grenzübergreifende digitale Dienste.

4. In den Jahren 2016-2019: Vorlage eines überarbeiteten Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF) und Förderung seiner Anwendung durch die nationalen Behörden.

5. Im Jahr 2017: Koordinierung der Entwicklung des Prototyps eines Europäischen Katalogs der IKT-Normen für die öffentliche Auftragsvergabe.

6. In den Jahren 2016-2019: Schrittweiser Übergang zu den Grundsätzen „standardmäßig digital“ und „einmalige Erfassung“ durch elektronische Rechnungsstellung und Auftragsvergabe und Prüfung der Möglichkeiten zur Anwendung des Grundsatzes „keine Erblasten“.

Säule II: Grenzübergreifende Mobilität dank interoperabler digitaler öffentlicher Dienste

Die Berichte der vergangenen Jahre zeigen, dass die EU-übergreifenden eGovernment-Dienste den nationalen Diensten beträchtlich hinterherhinken und die Verfügbarkeit und Qualität der angebotenen Dienste für nicht Gebietsansässige ungeeignet sind. Das Studium in einem anderen Land kann zum Beispiel weiterhin Bewerbungsverfahren auf Papier und persönliche Gespräche vor der Immatrikulation umfassen.

Die Maßnahmen dieser Säule sollen die Mobilität und den Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten grenzübergreifend für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in einer interoperablen EU erleichtern:

7. Im Jahr 2017: Vorlage eines Vorschlags für ein zentrales digitales Zugangstor.

8. Im Jahr 2016: Ausbau des Europäischen e-Justizportals zu einer zentralen Anlaufstelle für Informationen.

9. Im Jahr 2017: Schaffung einer rechtlich vorgeschriebenen Verbindung zwischen den Unternehmensregistern der EU-Länder.

10. Im Jahr 2019: Weiterentwicklung der elektronischen Verknüpfung aller Insolvenzregister.

11. Im Jahr 2017: Vorlage einer Initiative für digitale Lösungen über den gesamten Lebenszyklus von Unternehmen hinweg.

12. Im Jahr 2016: Erweiterung des einheitlichen elektronischen Verfahrens für die Registrierung und Zahlung von Mehrwertsteuer.

13. Im Jahr 2016: Einleitung eines Pilotprojekts zur Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung auf Unternehmen.

14. Im Jahr 2018: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Meldeverfahren im Seeverkehr und Digitalisierung von Transportdokumenten.

15. Im Jahr 2019: Abschluss der Einrichtung des Systems für den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten.

16. Im Jahr 2017: Weiterentwicklung des EURES-Portals (europäisches Portal zur beruflichen Mobilität).

17. In den Jahren 2016-2018: Unterstützung der EU-Länder bei der Entwicklung grenzübergreifender eHealth-Dienste.

Säule III: Vereinfachung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern und Unternehmen

Die Maßnahmen dieser Säule sollen die Akzeptanz digitaler öffentlicher Dienste von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen verbessern. Hier soll das Nutzererlebnis z. B. durch Personalisierung verbessert werden, während gleichzeitig die Privatsphäre und der Datenschutz eingehalten werden. Dies könnte durch die Beteiligung der Nutzer an der Gestaltung, Entwicklung und Erbringung öffentlicher Dienste gelingen.

Zu den einflussreichsten Maßnahmen gehören die Verbreitung der elektronischen Identifizierung und der Vertrauensdienste (eIDAS-Dienste), die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung und die Weiterverwendung technischer Bausteine der digitalen Dienstleistungsinfrastruktur für grenzübergreifende öffentliche Dienste. Einige Maßnahmen beziehen sich konkret auf die Digitalisierung der Kommission.

Die Maßnahmen dieser Säule umfassen:

18. Im Jahr 2019: Prüfung der Möglichkeit, den Grundsatz der einmaligen Erfassung in Bezug auf Bürgerinnen und Bürger grenzübergreifend anzuwenden.

19. In den Jahren 2016-2020: Beschleunigung des Einsatzes und der Verbreitung der Geodateninfrastruktur im Rahmen der INSPIRE-Richtlinie.

20. Im Jahr 2018: Neugestaltung der EU-Websites, um die Beteiligung und Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen an Programmen und -Entscheidungsverfahren zu fördern.

Um diese Ziele zu erreichen und dem sich rasch ändernden technologischen Umfeld Rechnung zu tragen, können jedoch noch weitere Maßnahmen erforderlich werden.

Die Kommission hat außerdem einen „Lenkungsausschuss für den eGovernment-Aktionsplan“ eingesetzt, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der EU-Länder zusammensetzt, die wirksame Umsetzung und Überwachung des Aktionsplans koordiniert und neu ermittelte Maßnahmen prüft und auswählt.

Der Aktionsplan verfügt zwar über kein eigenes Budget, erhält jedoch Mittel aus verschiedenen EU-Programmen. Wenn die Mittel von den Struktur- und Investitionsfonds der EU stammen, hängt die Finanzierung davon ab, ob die betroffenen Länder der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung entsprechen.

HINTERGRUND

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vereinfacht die Interaktion zwischen den Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung in der gesamten EU, damit sie einfacher neue Märkte erschließen können. Sie verringert zudem den Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, die in einem anderen EU-Land leben, arbeiten, studieren oder sich zur Ruhe setzen wollen.

Digitale öffentliche Dienste sind entscheidend, um den Verwaltungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verringern, da sie den Umgang mit den Behörden schneller, bequemer und kostengünstiger machen.

Der eGovernment-Aktionsplan 2016-2020 soll mithilfe der in der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa festgelegten strategischen Ziele dazu beitragen, die Probleme der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zu beheben:

Dynamischer Aktionsplan

In der Halbzeitbewertung des eGovernment-Aktionsplans 2011-2015 wurde empfohlen, dass sich der gegenwärtige Aktionsplan davon lösen sollte, eine fünfjährige, starre Initiative zu sein, und ein flexiblerer und iterativerer Ansatz verfolgt werden sollte. Der sich dynamisch entwickelnde eGovernment-Aktionsplan wird durch eine interaktive digitale Plattform mit dem Namen eGovernment4EU unterstützt. Sie sammelt konkrete Maßnahmenvorschläge von allen Interessengruppen. In der Halbzeitbewertung 5 für den digitalen Binnenmarkt wurden bereits neue Maßnahmen zum Aktionsplan hinzugefügt, es ist jedoch weiterhin möglich, den Aktionsplan durch neue Maßnahmen zu ergänzen.

Über den Aktionsplan hinaus

Die Ministererklärung von Tallinn zum eGovernment im Jahr 2017 stellt ein starkes politische Bekenntnis der europäischen Länder (der EU und EFTA) dar, den digitalen Übergang der öffentlichen Verwaltung im Sinne der Grundsätze des eGovernment-Aktionsplans weiter voranzutreiben. In der Erklärung wird die Rolle des EU-eGovernment-Aktionsplans von 2016 in diesem Übergang anerkannt und dazu aufgefordert, die Grundlage für eine weitere digitale Entwicklung und gemeinsame Maßnahmen nach 2020 zu schaffen, indem die Digitalisierung in allen Politikbereichen vorgenommen und sichergestellt wird, dass der Schwerpunkt dieser Dienstleistungen auf dem Endnutzer liegt.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Titel XXIV – Verwaltungszusammenarbeit – Artikel 197 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 136)

Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Titel V – Bürgerrechte – Artikel 41 – Recht auf eine gute Verwaltung (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 401-402)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020 – Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (COM(2016) 179 final vom 19.4.2016)

Letzte Aktualisierung: 03.04.2018