Sicherere Transaktionen im Internet

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 910/2014: über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Elektronische Identifizierung

Notifizierung

Haftung

Zusammenarbeit und Interoperabilität zwischen den EU-Ländern

Vertrauensdienste

Aufsicht

Eine Reihe von Rechtsakten, die im Laufe des Jahres 2015 von der Europäischen Kommission verabschiedet wurden, legten Folgendes fest:

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 17. September 2014 in Kraft getreten.

SCHLÜSSELBEGRIFF

* Elektronische Identifizierungsmittel: materielle oder immaterielle Formen der Identifizierung, die personenbezogene Daten enthalten, die zum Beispiel für die Authentifizierung eines Online-Dienstes verwendet werden.

RECHTSAKT

Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257, 28.8.2014, S. 73-114)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 17.03.2016