Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2016/679 – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Rechte einer Person

Die Datenschutz-Grundverordnung stärkt bestehende Rechte, führt neue Rechte ein und gibt Einzelpersonen eine umfassendere Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten. Sie umfasst Folgendes:

Unternehmensvorschriften

Die DSGVO schafft einheitliche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen, die im Binnenmarkt der EU operieren, folgt einem technologieneutralen Ansatz und regt durch verschiedene Schritte Innovation an, darunter die Folgenden:

Überprüfung

Die Kommission hat im Juni 2020 einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung dieser Verordnung vorgelegt. Der nächste Bericht ist 2024 fällig.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Datenschutz-Grundverordnung ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

Infolge des Ausbruchs von COVID-19 und der Einführung von Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Krise hat die Kommission Folgendes erlassen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1-88).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2016/679 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89-131).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39-98).

Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) (ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37-47).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 07.01.2022