Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (2014-2020)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Förderfähigkeit

Alle Regionen der EU-Länder sind förderfähig, doch hängt die gewährte Beihilfe von den EU-Prioritäten und der Art der Region ab.

Zentrale Themen

Der EFRE konzentriert seine Investitionen auf vier zentrale Themen:

Arten der Investition

Gesamthöhe der Mittel

Die für 2014-2020 verfügbaren Mittel belaufen sich auf über 185 Milliarden Euro.

Politische und budgetmäßige Prioritäten

Durchführung

Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise

Die Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise, die durch die Verordnung (EU) 2020/460 eingeführt wird, ermöglicht EU-Ländern den Zugang zu 37 Mrd. Euro aus den ESI-Fonds zur Stärkung der Gesundheitssysteme, zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, zur Unterstützung bei Kurzarbeit und zum Ausbau von gemeindenahen Dienstleistungen.

Besondere Maßnahmen in Verbindung mit dem Coronavirus: mehr Flexibilität bei der Nutzung des ESI-Fonds

Durch die Änderungsverordnung (EU) 2020/558 können EU-Länder Mittel zwischen dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds und dem Kohäsionsfonds, von einer Regionenkategorie auf eine andere sowie von einem vorrangigen Bereich der drei Fonds auf einen anderen übertragen.

Vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 können kohäsionspolitische Programme im Zusammenhang mit COVID-19 während des Geschäftsjahres ausnahmsweise zu 100 % über EU-Mittel finanziert werden. Die Maßnahmen vereinfachen darüber hinaus die Genehmigung von Programmen zur Beschleunigung der Umsetzung, die Nutzung von Finanzinstrumenten sowie Rechnungsprüfungen.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 21. Dezember 2013 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289-302)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter

VERBUNDENE DOKUMENTE

Delegierte Verordnung (EU) 2017/2056 der Kommission vom 22. August 2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 522/2014 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die detaillierte Regelung der Grundsätze für die Auswahl und Durchführung der aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu fördernden innovativen Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung (ABl. L 294 vom 11.11.2017, S. 26)

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 522/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die detaillierte Regelung der Grundsätze für die Auswahl und Durchführung der aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu fördernden innovativen Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung (ABl. L 148 vom 20.5.2014, S. 1-3)

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsbeschluss 2014/99/EU der Kommission vom 18. Februar 2014 zur Erstellung der Liste der Regionen, die für eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds in Frage kommen, sowie der Mitgliedstaaten, die für eine Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommen, mit Bezug auf den Zeitraum 2014-2020 (ABl. L 50 vom 20.2.2014, S. 22-34)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 07.07.2020