Richtlinie (EU) 2015/2366 über EU-weite Zahlungsdienste
Mit der Richtlinie wurde die Richtlinie 2007/64/EG (PSD) mit Wirkung vom 13. Januar 2018 aufgehoben.
Die Richtlinie setzt Vorschriften folgender Art fest:
Die Richtlinie wird durch die Verordnung (EU) 2015/751 ergänzt, die eine Obergrenze für die von Banken erhobenen Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge festsetzt. Damit sollen die Kosten gesenkt werden, die den Händlern durch die Annahme von Verbraucherdebit- und -kreditkarten entstehen.
Für eine bessere Integration des Zahlungsmarktes in der EU
Die Richtlinie setzt klare und umfassende Vorschriften fest, die auf bestehende und neue Anbieter innovativer Zahlungsdienste Anwendung finden. Diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass diese Anbieter zu gleichen Bedingungen in Wettbewerb treten können. Dadurch soll mehr Effizienz, Auswahl und Transparenz bei Zahlungsdiensten möglich und zugleich das Verbrauchervertrauen in den harmonisierten Zahlungsmarkt gestärkt werden.
Öffnung des EU-Marktes für neue Dienste und Dienstanbieter
Die Richtlinie bezweckt außerdem die Öffnung des EU-Zahlungsverkehrsmarkts für Anbieter von verbraucher- oder unternehmensorientierten Zahlungsdiensten, die auf dem Zugriff auf das Zahlungskonto basieren, insbesondere:
Verbraucherrechte
Zulassung von Zahlungsinstituten
Die Richtlinie führt nicht zu einer wesentlichen Änderung der Bedingungen für die Erteilung der Zulassung als Zahlungsinstitut, im Vergleich zur Zahlungsdiensterichtlinie. Zahlungsinstitute, die Zahlungsauslösedienste oder Kontoinformationsdienste bereitstellen, müssen als Voraussetzung für ihre Zulassung bzw. Eintragung jedoch über eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine ähnliche Garantie verfügen. Die Richtlinie umfasst ferner Vorschriften über die Beaufsichtigung zugelassener Zahlungsinstitute sowie Maßnahmen bei Nichteinhaltung.
Die Rolle der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
Die Rolle der EBA wird auf folgende Aufgaben ausgeweitet:
Die Kommission hat die folgenden Durchführungsrechtsakte und delegierten Rechtsakte erlassen:
Die Richtlinie ist am 12. Januar 2016 in Kraft getreten und musste bis spätestens 13. Januar 2018 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35-127).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1423 der Kommission vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für Kriterien für die Benennung zentraler Kontaktstellen auf dem Gebiet der Zahlungsdienste und die Aufgaben dieser zentralen Kontaktstellen (ABl. L 328 vom 9.10.2020, S. 1-3).
Durchführungsverordnung (EU) 2019/410 der Kommission vom 29. November 2018 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Einzelheiten und die Struktur der Angaben, die der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde nach der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates von den zuständigen Behörden im Bereich Zahlungsdienste zu übermitteln sind (ABl. L 73 vom 15.3.2019, S. 20-83).
Delegierte Verordnung (EU) 2019/411 der Kommission vom 29. November 2018 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der technischen Anforderungen für die Entwicklung, den Betrieb und die Führung des elektronischen zentralen Registers im Bereich der Zahlungsdienste und für den Zugang zu den darin enthaltenen Angaben (ABl. L 73 vom 15.3.2019, S. 84-92).
Delegierte Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission vom 27. November 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene Standards für die Kommunikation (ABl. L 69 vom 13.3.2018, S. 23-43).
Siehe konsolidierte Fassung.
Delegierte Verordnung (EU) 2017/2055 der Kommission vom 23. Juni 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Ausübung des Niederlassungsrechts oder des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr durch Zahlungsinstitute (ABl. L 294 vom 11.11.2017, S. 1-25).
Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1-15).
Letzte Aktualisierung: 06.12.2021