Sicherheit bei Druckgeräten und Druckgerätewerkstoffen

RECHTSAKT

Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt

ZUSAMMENFASSUNG

WAS BEZWECKT DIESE RICHTLINIE?

Diese Rechtsvorschrift der Europäischen Union (EU) legt die wesentlichen Sicherheitsanforderungen für Druckgeräte und Baugruppen (z. B. Kessel, Druckkochtöpfe, Feuerlöscher, Wärmetauscher und Dampfkessel) fest. Alle für den Verkauf in der EU vorgesehenen stationären Druckgeräte müssen strengen Vorgaben entsprechen.

SCHWERPUNKTE

Anwendungsbereich

Die Richtlinie gilt für den Entwurf, die Fertigung und die Konformitätsbewertung von Druckgeräten mit einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar. Sie umfasst alle Druckgeräte und Baugruppen, die auf dem EU-Markt eingeführt werden, und zwar unabhängig davon, ob sie in oder außerhalb der EU gefertigt wurden. Sie gilt auch für importierte Gebrauchtprodukte.

Breiter Anwendungsbereich

Druckgeräte kommen in vielen Branchen zum Einsatz, zum Beispiel

Ohne strenge Standards und deren wirksame Durchsetzung können stationäre Druckgeräte potenziell gefährlich sein.

Verantwortung für Konformität

Hersteller und ihre Vertreter, Importeure und Vertriebshändler sind für die Übereinstimmung ihrer Produkte mit dieser Richtlinie verantwortlich. Dies soll die Gesundheit und Sicherheit der Anwender sowie die Sicherheit von Haustieren und Gütern sicherstellen und einen fairen Wettbewerb in der EU gewährleisten.

Angaben zum Hersteller/Importeur

Angaben zum Hersteller (Name, eingetragenes Warenzeichen/eingetragene Marke sowie Postanschrift) müssen auf dem Gerät oder, sofern dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in den Begleitpapieren angegeben sein. Sie sind in einer Sprache anzugeben, die für Verbraucher und Marktaufsichtsbehörden (staatliche Behörden, die die Übereinstimmung von Produkten mit geltendem Recht sowie deren Sicherheit gewährleisten) leicht verständlich ist. Importeure müssen ihre Kontaktinformationen angeben.

Nichteinhaltung

EU-Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Hersteller, Importeure und Vertriebshändler die Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Bei Hinweisen auf eine Nichteinhaltung müssen sie den Verkauf der entsprechenden Geräte verbieten oder einschränken.

Anhänge

Die Anhänge enthalten ausführliche Informationen zu Aspekten wie

AB WANN WIRD DIE RICHTLINIE ANGEWANDT?

Die einschlägigen Vorschriften in diesem Bereich sind derzeit in der Richtlinie 97/23/EG geregelt. Die Richtlinie 2014/68/EU ersetzt die Richtlinie 97/23/EG mit Wirkung zum 1. Juni 2015 (sowie, in bestimmten Punkten, zum 19. Juli 2016).

WICHTIGE BEGRIFFE

Druckgeräte: Kessel, Rohrleitungen, Sicherheits- und Druckeinrichtungen, einschließlich ggf. an drucktragenden Teilen angebrachter Elemente wie z. B. Flanschen, Stutzen, Kupplungen, Trageelemente und Hebeösen.

Baugruppen: mehrere Druckgeräte, die vom Hersteller zu einer zusammenhängenden funktionalen Einheit verbunden werden.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Richtlinie 2014/68/EU

17.7.2014

28.2.2015 sowie für bestimmte Artikel: 18.7.2016

ABl. L 189, 27.06.2014, S. 164-259

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte (ABl. L 181 vom 9.7.1997, S. 1)

Letzte Aktualisierung: 23.09.2014