Europäische Grenz- und Küstenwache (bis Dezember 2020)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Hauptaufgaben der Europäischen Grenz- und Küstenwache

Rettungseinsätze

In Übereinstimmung mit dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ist jedes Schiff, das an von der Agentur koordinierten Einsätzen auf See beteiligt ist, verpflichtet, Menschen in Seenot zu helfen. Die Agentur unterstützt die teilnehmenden Länder bei der Durchführung von Such- und Rettungseinsätzen, um während Grenzüberwachungsaktionen auf See Leben zu schützen und zu retten.

Überwachung der Migrationsströme und Risikoanalyse

Grenz- und Küstenwachen der EU

Verarbeitung personenbezogener Daten

Aufhebung

Die Verordnung (EU) 2016/1624 wird aufgehoben und am 31. Dezember 2020 durch die Verordnung (EU) 2019/1896 zur Schaffung einer neuen, verbesserten Europäischen Grenz- und Küstenwache ersetzt — siehe Zusammenfassung.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 6. Oktober 2016 in Kraft getreten. Die Soforteinsatz- und Ausrüstungspools sind seit Dezember 2016 eingerichtet.

HINTERGRUND

Die Einrichtung einer Europäischen Grenz- und Küstenwache ist eine der Maßnahmen, die in der Europäischen Migrationsagenda festgelegt wurden, um die Verwaltung und Sicherheit der EU-Außengrenzen zu stärken.

Siehe auch

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Gemeinsame Aktionen: von der Agentur koordinierte Aktionen, für die Humanressourcen und technische Ausrüstung eingesetzt werden, die von einem oder mehreren EU-Ländern bereitgestellt werden.
Rückkehraktionen: von der Agentur koordinierte und mit technischer und operativer Verstärkung durch ein oder mehrere EU-Länder durchgeführte Aktionen, bei denen zur Rückkehr verpflichtete Personen aus einem oder mehreren EU-Ländern entweder freiwillig oder zwangsweise rückgeführt werden.
Rückkehreinsätze: die Bereitstellung einer verstärkten technischen und operativen Unterstützung für die EU-Länder durch die Agentur, die in der Entsendung europäischer Rückkehrteams in die EU-Länder und der Koordination von Rückkehraktionen besteht.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates und der Entscheidung des Rates 2005/267/EG (ABl. L 251 vom 16.9.2016, S. 1-76)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2016/1624 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (ABl. L 295 vom 14.11.2019, S. 1-131)

Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (ABl. L 77 vom 23.3.2016, S. 1-52)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 27.08.2020