Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Nagoya-Protokoll)

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Protokoll von Nagoya

Beschluss 2014/283/EU über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

WAS IST DER ZWECK DES PROTOKOLLS UND DES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Mit der Genehmigung des Protokolls am 16. Mai 2014 trug die EU zu den erforderlichen 50 Ratifizierungen weltweit bei, sodass das Nagoya-Protokoll am 12. Oktober 2014 in Kraft treten konnte. Das erste Treffen der Vertragsparteien des Protokolls (COP-MOP 1) fand daher im Rahmen des alle zwei Jahre stattfindenden hochrangigen Treffens des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) vom 13.-17. Oktober 2014 in Südkorea statt, zeitgleich mit dem 12. Treffen der Vertragsstaatenkonferenz des CBD (COP 12).

Zugang und die Aufteilung von Vorteilen

Die Verordnung (EU) 511/2014 – die Verordnung über den Zugang und die Aufteilung von Vorteilen (ABS-Verordnung) – mit der die Maßnahmen zur Einhaltung des Nagoya-Protokolls auf EU-Ebene umgesetzt werden, trat am 9. Juni 2014 in Kraft und findet seit dem Inkrafttreten des Protokolls von Nagoya in der EU am 12. Oktober 2014 Anwendung.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866 enthält Maßnahmen zu bestimmten Aspekten, die in der ABS-Verordnung vorgesehen sind, insbesondere zu registrierten Sammlungen, bewährten Verfahren und zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Nutzer. Sie wurde von der Europäischen Kommission am 13. Oktober 2015 verabschiedet und trat am 9. November 2015 in Kraft.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Protokoll ist am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten, 90 Tage nach dem Tag der Hinterlegung der 50. Ratifikationsurkunde.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 234-249)

Beschluss 2014/283/EU des Rates vom 14. April 2014 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 231-233)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 59-71)

Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866 der Kommission vom 13. Oktober 2015 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Register von Sammlungen, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Nutzer und bewährte Verfahren (ABl. L 275 vom 20.10.2015, S. 4-19)

Letzte Aktualisierung: 20.11.2020