Klimawandel – das von der EU ratifizierte Übereinkommen von Paris

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (EU) 2016/1841 über das Übereinkommen von Paris über Klimaänderungen

Übereinkommen von Paris

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Bisher von der EU ergriffene Klimaschutzmaßnahmen

WANN TRITT DAS ÜBEREINKOMMEN IN KRAFT?

Es ist am 4. November 2016 in Kraft getreten und findet ab dem Jahr 2020 Anwendung.

HINTERGRUND

Das Übereinkommen stärkt die weltweite Reaktion auf den Klimawandel, indem die Maßnahmen von heute auf die Erreichung von Klimaneutralität vor Ende dieses Jahrhunderts ausgerichtet werden.

Es wurde von 195 Ländern im Dezember 2015 in Paris angenommen und ersetzt das Kyoto-Protokoll aus dem Jahr 1997.

Weiterführende Informationen

HAUPTDOKUMENT

Beschluss (EU) 2016/1841 des Rates vom 5. Oktober 2016 über den Abschluss des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union (ABl. L 282 vom 19.10.2016, S. 1-3)

Übereinkommen von Paris (ABl. L 282 vom 19.10.2016, S. 4-18)

Letzte Aktualisierung: 04.11.2016