Reduzierung der vom Menschen verursachten Treibhausgase (fluorierte Gase)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Verordnung:

Sie legt außerdem die folgenden Bedingungen fest:

Zertifizierungs- und Ausbildungsprogramme

Verbote von Produkten, die F-Gase enthalten

Jahresgrenzwerte für HFKW

Berichterstattung

Kigali-Änderung des Montrealer Protokolls

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

HFKW. Sie werden als Kühlmittel, Reinigungslösungen und Schaumtreibmittel (wie z. B. in Feuerlöschern) eingesetzt.
FKW. Sie werden bei der Herstellung von Halbleitern, als Reinigungslösungen und Schaumtreibmittel eingesetzt.
SF6. Sie werden in Hochspannungseinrichtungen und bei der Magnesiumproduktion eingesetzt.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 195–230).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss (EU) 2017/1541 des Rates vom 17. Juli 2017 über den Abschluss im Namen der Europäischen Union der Kigali-Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (ABl. L 236 vom 14.9.2017, S. 1–2).

Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (ABl. L 236 vom 14.9.2017, S. 3–13).

Letzte Aktualisierung: 09.11.2021