NER-300-Programm für mehr kohlenstoffarme Technologien

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss der Kommission 2010/670/EU über Kriterien und Maßnahmen für die Finanzierung von kommerziellen Demonstrationsprojekten, die auf eine umweltverträgliche Abscheidung und geologische Speicherung von CO2 abzielen, und von Demonstrationsprojekten für innovative Technologien für erneuerbare Energien im Rahmen des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der EU

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

Der NER-300*-Beschluss legt die Regeln und Bedingungen fest, zu denen die Europäische Union (EU) innovative Demonstrationsprojekte mit geringen CO2-Emissionen fördert, die auf eine umweltverträgliche Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid-Gasen (CO2-Gasen) abzielen. Diese sind als Projekte zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) und zu erneuerbaren Energiequellen (RES) bekannt.

Der Beschluss wurde zweimal geändert:

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 5. November 2010 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

NER 300: Das Programm erhielt seinen Namen aufgrund der Finanzierung aus dem Verkauf von 300 Millionen Emissionszertifikaten (Rechte auf Ausstoß einer Tonne CO2) aus der Reserve für neue Marktteilnehmer des Emissionshandelssystems der EU. Es dient der Finanzierung von innovativen RES- und CCS-Demonstrationsprojekten.

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss 2010/670/EU der Kommission vom 3. November 2010 über Kriterien und Maßnahmen für die Finanzierung von kommerziellen Demonstrationsprojekten, die auf eine umweltverträgliche Abscheidung und geologische Speicherung von CO2 abzielen, und von Demonstrationsprojekten für innovative Technologien für erneuerbare Energien im Rahmen des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 290 vom 6.11.2010, S. 39-48)

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2010/670/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Delegierte Verordnung (EU) 2019/856 der Kommission vom 26. Februar 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Funktionsweise des Innovationsfonds (ABl. L 140 vom 28.5.2019, S. 6-17)

Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32-46)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 13.07.2021