Energieeffizienz: Unterstützung bei der Verminderung von Treibhausgasemissionen und der Verbesserung der Energieversorgungssicherheit

Die Europäische Kommission schlägt ein Energieeffizienzziel von 30 % bis 2030 für die Europäische Union vor. Die Energieeffizienz spielt eine wichtige Rolle beim Übergang zu einem wettbewerbsfähigeren, sicheren und nachhaltigen Energiesystem. Den Grundstein hierfür bildet der europäische Energiebinnenmarkt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 (COM(2014) 520 final vom 23.7.2014).

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Kommission schlägt ein Energieeffizienzziel von 30 % bis 2030 für die Europäische Union vor. Die Energieeffizienz spielt eine wichtige Rolle beim Übergang zu einem wettbewerbsfähigeren, sicheren und nachhaltigen Energiesystem. Den Grundstein hierfür bildet der europäische Energiebinnenmarkt.

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Diese Mitteilung bewertet die Fortschritte auf dem Weg zum Energieeffizienzziel der EU für 2020 und schlägt ein neues Ziel von 30 % für 2030 vor. Laut der Europäischen Kommission kann das vereinbarte Energieeffizienzziel von 20 % für 2020 immer noch erreicht werden, sofern alle EU-Länder die bereits verabschiedete Gesetzgebung anwenden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Vorteile der derzeitigen politischen Maßnahmen: Die Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz haben bereits greifbare Ergebnisse für Unternehmen und Verbrauchern geliefert. Diese umfassen:

Langzeitnutzen: Die folgenden positiven Auswirkungen werden für die nächsten 16 Jahre erwartet:

Durch die EU wurden wichtige Finanzmittel für Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz für den Zeitraum von 2014 bis 2020 zur Verfügung gestellt, nämlich durch die Europäischen Struktur- und Investmentfonds, Horizont 2020, die Programme der Europäischen Fazilität für technische Hilfe (ELENA) und den Europäischen Energieeffizienzfonds (EEEF).

HINTERGRUND

Die Energieeffizienzrichtlinie der EU führt verpflichtende Maßnahmen ein, um sicherzustellen, dass die Energieeffizienz bis 2020 um 20 % verbessert wird. Dieses Ziel ist Teil umfangreicherer Energie- und Klimaziele der EU, einschließlich einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 20 % und eines Anteils von 20 % bei den erneuerbaren Energien im Energiemix der EU.

Am 22. Januar 2014 schlug die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030“ neue Ziele für die Reduzierung von Treibhausgasen und für erneuerbare Energien bis 2030 vor - diese belaufen sich auf 40 % bzw. mindestens 27 %.

Weitere Informationen bieten die Generaldirektion Klimapolitik und insbesondere die Energieeffizienzrichtlinie.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030 (COM(2014) 15 final vom 22.1.2014).

Letzte Aktualisierung: 27.12.2014