Herausforderungen für Jugendliche: Verstärkung der bereichsübergreifenden politischen Zusammenarbeit

Die EU-Minister halten eine sich über alle Politikbereiche erstreckende Zusammenarbeit für wesentlich, um die sozialen und ökonomischen Probleme anzugehen, mit denen Jugendliche konfrontiert sind.

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates zur Verstärkung der bereichsübergreifenden politischen Zusammenarbeit, um die sozioökonomischen Probleme junger Menschen wirksam anzugehen (ABl. C 172 vom 27.5.2015, S. 3-7)

ZUSAMMENFASSUNG

Die EU-Minister halten eine sich über alle Politikbereiche erstreckende Zusammenarbeit für wesentlich, um die sozialen und ökonomischen Probleme anzugehen, mit denen Jugendliche konfrontiert sind.

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES?

Die Schlussfolgerungen berücksichtigen Strategien zur Stärkung eines bereichsübergreifenden Vorgehens im Hinblick auf Jugendfragen, damit politische Entscheidungsträger wirksamer und zügiger auf Probleme reagieren können und alle verfügbaren EU-Mittel und -Programme in diesem Bereich optimal genutzt werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Bereichsübergreifende Politik

Zur Umsetzung einer weitreichenden bereichsübergreifenden Jugendpolitik müssen die EU-Länder folgende Maßnahmen ergreifen:

Die Europäische Kommission wird ersucht:

Die Schlussfolgerungen des Rates fordern die EU-Länder und die Kommission auf,

Maßgeschneiderte Ansätze

Es werden speziell maßgeschneiderte bereichsübergreifende Ansätze für Programme benötigt, mit denen sozioökonomische Probleme junger Menschen bekämpft werden.

Die EU-Länder werden ersucht,

Die Kommission wird ersucht, die Interaktionen auf EU-Ebene zwischen Jugendpolitikern und Nichtregierungsorganisationen (NRO), die an der Umsetzung der Jugendgarantie beteiligt sind, zu erleichtern.

Die EU-Länder und die Kommission werden ersucht,

Jugendarbeit

Der EU-Rat ersucht die EU-Länder und die Kommission, bei der Begegnung von Herausforderungen junger Menschen den Wert der Jugendarbeit hervorzuheben, indem sie

Weitere Informationen:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Mai 2014 zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend für die Jahre 2014-2015 (ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 5-11)

Letzte Aktualisierung: 24.09.2015