Mehrjähriger EU-Haushalt (2014-2020)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 – der mehrjährige Finanzrahmen der EU für die Jahre 2014-2020

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

In der Verordnung werden die jährlichen Höchstbeträge festgelegt, die für die verschieden Politikbereiche der Europäischen Union (EU) im Zeitraum 2014-2020 ausgegeben werden können.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die EU hat den Siebenjahresplan für den Zeitraum 2014-2020 im Dezember 2013 verabschiedet. Der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) beläuft sich auf 960 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (rechtliche Zusicherung zur Bereitstellung von Finanzierung – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt) und 908,4 Mrd. EUR an Mitteln für Zahlungen (tatsächliche Übertragungen an Begünstigte) über einen Zeitraum von sieben Jahren, ausgedrückt in konstanten Preisen von 2011.

Mit der MFR-Verordnung werden Obergrenzen (Höchstbeträge) für jede Kategorie von EU-Ausgaben während dieses Zeitraums festgelegt. Diese müssen bei der Vereinbarung der Jahreshaushaltspläne der EU eingehalten werden.

Der MFR für die Jahre 2014-2020 ist in die folgenden Rubriken eingeteilt:

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Ein zentrales Thema des MFR für die Jahre 2014-2020 ist Wachstum und Beschäftigung. Die Teilrubrik 1a „Wettbewerbsfähigkeit“ verzeichnet im Vergleich zum vorherigen MFR für die Jahre 2007-2013 einen Zuwachs von mehr als 37 %, was die Bedeutung dieser politischen Priorität widerspiegelt. Verglichen mit seinem Vorgänger ist der neue MFR vom Umfang her allerdings geringer, da viele EU-Länder sich mit Belastungen des eigenen Haushalts konfrontiert sehen.

Die MFR-Verordnung sieht auch besondere Instrumente vor, die es der EU ermöglichen, auf bestimmte unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren oder genau definierte Ausgaben, die die Obergrenzen einer oder mehrerer Rubriken übersteigen würden, zu finanzieren; dazu zählen insbesondere:

Ferner wurde zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission eine interinstitutionelle Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung geschlossen. Diese dürfte das jährliche Haushaltsverfahren straffen und die MFR-Verordnung ergänzen.

Umschichtung der im Haushaltsjahr 2014 nicht in Anspruch genommenen Mittelbindungen

In der MFR-Verordnung heißt es wie folgt: Sollten Programme unter geteilter Mittelverwaltung für die Struktur- und Investitionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds sowie den Fonds für die innere Sicherheit nach dem 1. Januar 2014 angenommen werden, so sollte der MFR revidiert werden, um die im Haushaltsjahr 2014 nicht in Anspruch genommenen Mittel auf die folgenden Haushaltsjahre zu übertragen.

In der Folge wurde die MFR-Verordnung dahingehend revidiert, dass eine Übertragung der nicht in Anspruch genommenen Mittelbindungen des Jahres 2014 möglich ist; die Übertragung sieht wie folgt aus: 16,5 Mrd. EUR auf das Jahr 2015, 4,5 Mrd. EUR auf das Jahr 2016 und 0,1 Mrd. EUR auf das Jahr 2017. Grund dafür war die verspätete Annahme von 300 der insgesamt 645 EU-Programme in Bereichen, die von den vorgenannten EU-Fonds abgedeckt werden.

Die Revision des MFR der EU führt nicht zu einer Veränderung der Obergrenzen für die Gesamtausgaben und umfasst keine zusätzlichen Mittel.

Überprüfung

Der MFR musste spätestens 2016 einer Überprüfung unterzogen werden, um dem 2014 gewählten Europäischen Parlament, dem Rat und der 2014 ernannten Kommission die Möglichkeit zu geben, die Prioritäten für die verbleibenden Jahre des Finanzrahmens neu zu bewerten. Diese Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage zu diesem Zeitpunkt sowie der jüngsten makroökonomischen Vorhersagen.

Infolge der Halbzeitüberprüfung wurde die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 im Jahr 2017 durch die Verordnung (EU, Euratom) 2017/1123 geändert. Durch die Revision des MFR werden die für die zentralen Prioritäten der EU vorgesehenen Mittel um insgesamt 6,01 Mrd. EUR für die Jahre 2017-2020 wie folgt erhöht:

Die Kommission nimmt jedes Jahr vor dem Haushaltsverfahren für das folgende Haushaltsjahr eine technische Anpassung des MFR an die Entwicklung des Bruttonationaleinkommens der EU und der Preise vor. Die Ergebnisse dieser Anpassung für das Haushaltsjahr 2018 wurden dem Europäischen Parlament und dem Rat erstmalig im Mai 2017 übermittelt. Diese Ergebnisse wurden nachfolgend jedoch einer Revision unterzogen, um der 2017 erfolgten Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 Rechnung zu tragen; die revidierten Ergebnisse wurden dem Europäischen Parlament und dem Rat im September 2017 mitgeteilt.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884-891)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Technische Anpassung des Finanzrahmens für 2018 an die Entwicklung des BNE (ESVG 2010) (Artikel 6 der Verordnung Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020) zur Aktualisierung und Ersetzung der Mitteilung COM(2017) 220 final (COM(2017) 473 final vom 15.9.2017)

Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1-11)

Letzte Aktualisierung: 29.11.2017