Vorschriften über Direktzahlungen der EU an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 – Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe werden über Stützungsregelungen in jedem EU-Land geleistet.

Die EU-Länder müssen einen bestimmten Anteil ihrer GAP-Mittelzuweisung für verbindliche Stützungsregelungen bereitstellen, wie unten beschrieben.

Es sind zudem einige optionale Stützungsregelungen vorgesehen. Den EU-Ländern steht es frei:

Die neuen Vorschriften zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2393 traten am 1. Januar 2018 in Kraft und umfassen Folgendes:

Übergangsregelungen für die Jahre 2021 und 2022

Die im Dezember 2020 verabschiedete Änderung der Verordnung (EU) 2020/2220 ermöglicht die weitere Anwendung der Vorschriften im Rahmen der GAP 2014-2020 und gewährleistet die Kontinuität der Zahlungen an Landwirte und andere Begünstigte der Unterstützung aus dem EGFL und dem ELER in den Jahren 2021 und 2022 bis zum Zeitpunkt der Anwendung des neuen Rahmens. Ziel des Übergangszeitraums ist es, den Begünstigten einen reibungslosen Übergang zu einem neuen Programmplanungszeitraum zu ermöglichen.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.

Die Vorschriften aus der Änderung der Verordnung (EU) 2017/2393 gelten seit 1. Januar 2018.

Die Vorschriften aus der Änderung der Verordnung (EU) 2020/2220 gelten seit 1. Januar 2021.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608-670)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial, zur Änderung der Richtlinien des Rates 98/56/EG, 2000/29/EG und 2008/90/EG, der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, (EG) Nr. 882/2004 und (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen des Rates 66/399/EWG, 76/894/EWG und 2009/470/EG (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 1-32)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487-548)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549-607)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671-854)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 1310/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 865-883)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 03.03.2021