Die Abfallhierarchie gilt als Prioritätsreihenfolge in der Gesetzgebung und Politik zur Abfallvermeidung und -bewirtschaftung. Sie ist der Eckpfeiler der Abfallpolitik und -gesetzgebung der Europäischen Union (EU) und ist in der EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) festgelegt. Sie verfolgt zwei Ziele:
- die nachteiligen Auswirkungen der Abfallerzeugung und -bewirtschaftung zu minimieren und
- die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern.
Die Hierarchie wird in der Regel in Form einer umgekehrten Pyramide dargestellt, wobei die am meisten bevorzugten Optionen am oberen Ende und die Beseitigung am unteren Ende als letzter Ausweg für das Abfallmanagement dargestellt werden.
- Prävention. Maßnahmen, die ergriffen werden, bevor ein Stoff, ein Material oder ein Produkt Abfall wird, um Folgendes zu reduzieren:
- die Abfallmenge, auch durch die Wiederverwendung von Erzeugnissen oder die Verlängerung ihrer Lebensdauer;
- die schädlichen Auswirkungen des erzeugten Abfalls auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit oder
- den Gehalt an schädlichen Stoffen in Materialien und Erzeugnissen.
- Vorbereitung zur Wiederverwendung. Jedes Verwertungsverfahren der Prüfung, Reinigung oder Reparatur, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile von Erzeugnissen, die zu Abfällen geworden sind, so vorbereitet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wiederverwendet werden können.
- Recycling. Jegliche Rückgewinnung, bei der Abfallmaterialien in Produkte, Materialien oder Stoffe wiederaufbereitet werden, entweder für den ursprünglichen oder andere Zwecke. Das umfasst die Aufbereitung organischer Stoffe (z. B. Kompostierung), aber nicht die Energierückgewinnung und Aufbereitung in Materialien, die als Kraftstoffe oder zur Verfüllung verwendet werden.
- Sonstige Verwertung (z. B. energetische Verwertung). Jedes sonstige Verfahren, als dessen Hauptergebnis Abfälle innerhalb der Anlage oder in der weiteren Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie andere Materialien ersetzen, die ansonsten zur Erfüllung einer bestimmten Funktion verwendet worden wären, oder die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen.
- Beseitigung. Jedes Verfahren, das keine Verwertung ist, auch wenn das Verfahren zur Nebenfolge hat, dass Stoffe oder Energie zurückgewonnen werden (z. B. Lagerung auf einer Deponie, Verbrennung).