Angebot von Seeverkehrsdienstleistungen

 

ZUSAMMENFASSUNG

Der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs ist eines der grundlegenden Prinzipien der Europäischen Union (EU). Dennoch beklagt der Seeschifffahrtssektor bisweilen, dass Nicht-EU-Länder Beschränkungen und Auflagen einführen, wie z. B. Ladungsanteilvereinbarungen. Diese erhöhen die Transportkosten beträchtlich und können so den gesamten Handelsverkehr der EU beeinträchtigen.

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Sie bestätigt, dass der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs die Seeschifffahrt innerhalb der EU und zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern einschließt. Sie legt die Bedingungen fest, unter denen dieses Prinzip greift. Sie schafft sukzessive frühere Beschränkungen ab und verhindert die Einführung neuer.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 1. Januar 1987 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Binnenmarkt - freier Zugang zu Überseeverkehr

RECHTSAKT

Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschiffahrt zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EWG) Nr. 4055/86

1.1.1987

-

ABl. L 378 vom 31.12.1986, S. 1-3

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EWG) Nr. 3573/90

17.12.1990

-

ABl. L 353 vom 17.12.1990, S. 16

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EWG) Nr. 4058/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 für ein koordiniertes Vorgehen zum Schutz des freien Zugangs zu Ladungen in der Seeschiff[f]ahrt (ABl. L 378 vom 31.12.1986, S. 21-23)

Letzte Aktualisierung: 30.09.2015