Der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs ist eines der grundlegenden Prinzipien der Europäischen Union (EU). Dennoch beklagt der Seeschifffahrtssektor bisweilen, dass Nicht-EU-Länder Beschränkungen und Auflagen einführen, wie z. B. Ladungsanteilvereinbarungen. Diese erhöhen die Transportkosten beträchtlich und können so den gesamten Handelsverkehr der EU beeinträchtigen.
Sie bestätigt, dass der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs die Seeschifffahrt innerhalb der EU und zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern einschließt. Sie legt die Bedingungen fest, unter denen dieses Prinzip greift. Sie schafft sukzessive frühere Beschränkungen ab und verhindert die Einführung neuer.
Die Verordnung ist am 1. Januar 1987 in Kraft getreten.
Binnenmarkt - freier Zugang zu Überseeverkehr
Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschiffahrt zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 |
1.1.1987 |
- |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EWG) Nr. 3573/90 |
17.12.1990 |
- |
Verordnung (EWG) Nr. 4058/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 für ein koordiniertes Vorgehen zum Schutz des freien Zugangs zu Ladungen in der Seeschiff[f]ahrt (ABl. L 378 vom 31.12.1986, S. 21-23)
Letzte Aktualisierung: 30.09.2015