Schutz von Versuchstieren

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Um Versuchstiere zu schützen und die Forschung weiter voranzubringen, zielen diese Maßnahmen darauf ab, Tierversuche auf ein absolutes Minimum zu beschränken und verbindliche Standards für die Verwendung, Haltung und Pflege der Tiere festzulegen. Hohe Standards für das Wohlergehen der Tiere sind sowohl für die Tiere als auch für die Wissenschaft von Vorteil.

Geltungsbereich

Bereiche, in denen Tierversuche erlaubt sind

Tierversuche dürfen ausschließlich zu folgenden Zwecken durchgeführt werden:

Bewertung von Projekten, die Tierversuche vorsehen

Tierschutz

Verfahren

Genehmigung

Inspektionen

Transparenz

Berichterstattung

Änderungen

Die Anhänge III und IV wurde mit der delegierten Richtlinie (EU) 2024/1262 geändert. Die Änderungen betreffen hauptsächlich Zebrafische, Sperlingsvögel und Kopffüßer.

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Richtlinie 2010/63/EU war bis zum in nationales Recht umzusetzen. Die Vorschriften finden seit dem Anwendung.

Die delegierte Richtlinie (EU) 2024/1262 zur Änderung ist bis zum in nationales Recht umzusetzen. Die Vorschriften gelten ab dem .

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (ABl. L 276 vom , S. 33-79).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2010/63/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: