Lebensmittelaromen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen zur Verwendung in und auf Lebensmitteln

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Aromen: Stoffe, durch die der Geruch oder Geschmack von Lebensmitteln verbessert oder verändert wird. Einheitliche Vorschriften und Normen auf EU-Ebene gewährleisten, dass diese Stoffe keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen und in allen EU-Ländern verwendet werden dürfen.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG (ABl. L 354 vom , S. 34-50)

Nachfolgende Änderungen und Berichtigungen der Anhänge zur Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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