Sichere Lebensmittelzusatzstoffe

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 – Lebensmittelzusatzstoffe

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die meisten Bewertungen von Zusatzstoffen stammen noch aus den 80er- und 90er-Jahren. Ihre Sicherheit wird nun gemäß der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission neu bewertet. Dieses Verfahren beinhaltet mit Wirkung vom vergleichbare Transparenz- und Vertraulichkeitskriterien wie das Verfahren zur Aktualisierung der EU-Liste zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe.

Abhängig von den Ergebnissen der Neubewertung der Sicherheit kann die Europäische Kommission Änderungen an den derzeitigen Verwendungsbedingungen vorschlagen oder bestimmte Zusatzstoffe aus der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe entfernen.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Lebensmittelzusatzstoffe: Stoffe, die zu verschiedenen Zwecken in Lebensmitteln verwendet werden, z. B. zur Süßung, zum Färben oder zur Verlängerung der Haltbarkeit.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom , S. 16-33)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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