Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Südkorea andererseits

Beschluss 2011/265/EU – Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Südkorea andererseits

Beschluss (EU) 2015/2169 über den Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Südkorea andererseits

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DER BESCHLÜSSE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ziele

Hauptziele des Freihandelsabkommens:

Abschaffung von tarifären und nichttarifären Maßnahmen

Dienstleistungshandel, Niederlassung und elektronischer Geschäftsverkehr

Öffentliches Beschaffungswesen

Geistiges Eigentum

Dieses Kapitel beinhaltet die Verpflichtungen der Vertragsparteien hinsichtlich der Rechte des geistigen Eigentums und insbesondere Handelsmarken, Urheberrechte, des Designs und geografischer Angaben. Diese ergänzen und aktualisieren das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum der WTO. Das Kapitel enthält auch einen Abschnitt zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, basierend auf den in der Durchsetzungsrichtlinie enthaltenen internen Vorschriften der EU.

Streitbeilegung

Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen des FHA besteht ein Streitbeilegungsmechanismus, der dem der WTO ähnelt. Die Streitbeilegung des Freihandelsabkommens umfasst Konsultation und Schlichtung, und es gibt einen Mediationsmechanismus.

Nachhaltige Entwicklung

Bewertungsverfahren

Im Jahr 2016 gab die Europäische Kommission die Bewertung der Durchführung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Republik Korea in Auftrag. Die Erfahrung bei der Umsetzung dieses Freihandelsabkommens kann in Zukunft als Grundlage für die Verbesserung der Gestaltung ähnlicher Vereinbarungen, die mit anderen Ländern ausgehandelt werden, dienen.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Freihandelsabkommen wurde seit Juli 2011 vorläufig angewendet und trat am in Kraft.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENTE

Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (ABl. L 127 vom , S. 6-1343).

Nachfolgende Änderungen des Übereinkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss 2011/265/EU des Rates vom über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – und vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (ABl. L 127 vom , S. 1-3).

Beschluss (EU) 2015/2169 des Rates vom über den Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (ABl. L 307 vom , S. 2-4).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung