Mit dem Abkommen wird ein formeller Rahmen für eine Zusammenarbeit geschaffen, die darauf abzielt, Maßnahmen in den Bereichen Wissenschaft und Technologie zu fördern, zu entwickeln und zu erleichtern.
Durch den Beschluss 98/591/EG genehmigte der Rat der Europäischen Union den Abschluss des Abkommens im Namen der Europäischen Gemeinschaft (heute die Europäische Union (EU)).
Der Rat genehmigte anschließende Verlängerungen in den Jahren 2004 (Beschluss 2004/756/EG), 2009 (Beschluss 2009/306/EG – einschließlich einer Änderung des Abkommens), 2014 (Beschluss 2014/240/EU), 2018 (Beschluss (EU) 2018/1578) und 2023 (Beschluss (EU) 2023/2073).
Die im Rahmen des Abkommens durchgeführten Maßnahmen basieren auf den folgenden Grundsätzen:
Zusammenarbeit
Die Kooperationsmaßnahmen erstrecken sich auf folgende Bereiche:
Maßnahmen
Gemeinsame Tätigkeiten können folgende Formen annehmen:
Das Abkommen ist am 14. Oktober 1998 für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren in Kraft getreten und kann mit etwaigen Änderungen um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden.
Das Abkommen wurde bereits fünfmal verlängert, zuletzt im Jahr 2023, jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die zweite Verlängerung beinhaltete eine Änderung – die Aufnahme der Sicherheits- und Weltraumforschung in die Liste der Bereiche der Kooperationsmaßnahmen.
Weiterführende Informationen:
Mehr Informationen über die Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation mit den Vereinigten Staaten:
Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 284 vom 22.10.1998, S. 37-44).
Beschluss 98/591/EG des Rates vom 13. Oktober 1998 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 284 vom 22.10.1998, S. 35-36).
Beschluss 2004/756/EG des Rates vom 4. Oktober 2004 zum Abschluss eines Abkommens zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 335 vom 11.11.2004, S. 5-6).
Beschluss 2009/306/EG des Rates vom 30. März 2009 über die Verlängerung und Änderung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 90 vom 2.4.2009, S. 20-21).
Beschluss 2014/240/EU des Rates vom 14. April 2014 über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 128 vom 30.04.2014, S. 43-44).
Beschluss (EU) 2018/1578 des Rates vom 18. September 2018 über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 263 vom 22.10.2018, S. 1-2).
Beschluss (EU) 2023/2073 des Rates vom 25. September 2023 über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 239 vom 28.9.2023, S. 26-27).
Unterrichtung über das Inkrafttreten der Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika [2023/2436] (ABl. L, 2023/2436 vom 27.10.2023).
Durchführungsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit zwischen Forschern, die von den Rahmenprogrammen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten zu Forschung und Innovation gesondert finanziert wird, 17. Oktober 2016.
Letzte Aktualisierung: 22.12.2023