Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Beschluss 2006/356/EG über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits

Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits

Beschluss 2005/690/EG über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits

Beschluss 2004/635/EG über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits

Beschluss 2002/357/EG, EGKS über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits

Beschluss 2000/384/EG, EGKS über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits

Beschluss 2000/204/EG, EGKS über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits

Beschluss 98/238/EG, EGKS über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits

Beschluss 97/430/EG über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits

Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits

WAS IST DER ZWECK DER ABKOMMEN UND DER BESCHLÜSSE?

Mit den Abkommen soll Folgendes gefördert werden:

Die Beschlüsse bewirken den Abschluss der Abkommen im Namen der EU.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Europa-Mittelmeer-Partnerschaft

Die Partnerschaft wurde 2008 durch die Union für den Mittelmeerraum (UfM) ersetzt.

Geltungsbereich

Jedes Abkommen ist an die Besonderheiten des betreffenden Nicht-EU-Landes angepasst. Sie alle haben jedoch prinzipiell die gleiche Grundstruktur, die folgende Aspekte abdeckt:

Ziele

Die bilateralen Abkommen haben alle eine Reihe von Zielen gemeinsam, insbesondere

Errichtung einer Freihandelszone

Institutionelle Vereinbarungen

Mit den Abkommen wird eine institutionelle Struktur geschaffen, einschließlich

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Die Assoziationsabkommen traten in Kraft am:

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss 2006/356/EG des Rates vom 14. Februar 2006 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (ABl. L 143 vom 30.5.2006, S. 1)

Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits – Protokoll Nr. 1 Regelung für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse nach Artikel 14 Absatz 1 mit Ursprung in Libanon in die Gemeinschaft – Protokoll Nr. 2 Regelung für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse nach Artikel 14 Absatz 2 mit Ursprung in der Gemeinschaft nach Libanon – Protokoll Nr. 3 über den Handel zwischen Libanon und der Gemeinschaft mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen nach Artikel 14 Absatz 3 – Protokoll Nr. 4 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen – Protokoll Nr. 5 Gegenseitige Amtshilfe der Verwaltungsbehörden im Zollbereich (ABl. L 143 vom 30.5.2006, S. 2-188)

Nachfolgende Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss 2005/690/EG des Rates vom 18. Juli 2005 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits (ABl. L 265 vom 10.10.2005, S. 1)

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits – Anhänge – Protokolle – Schlussakte – Erklärungen (ABl. L 265 vom 10.10.2005, S. 2-228)

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 2004/635/EG des Rates vom 21. April 2004 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (ABl. L 304 vom 30.9.2004, S. 38)

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits – Protokolle – Schlussakte – Erklärungen – Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Gemeinschaft und Ägypten über die Einfuhr frisch geschnittener Blumen und Blüten sowie deren Knospen der Unterposition 0603 10 des Gemeinsamen Zolltarifs in die Gemeinschaft (ABl. L 304 vom 30.9.2004, S. 39-208)

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 2002/357/EG,EGKS des Rates und der Kommission vom 26. März 2002 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits (ABl. L 129 vom 15.5.2002, S. 1-2)

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits – Protokoll Nr. 1 über die Regelung für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in Jordanien in die Gemeinschaft – Protokoll Nr. 2 über die Regelung für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft nach Jordanien – Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen – Protokoll Nr. 4 über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich – Gemeinsame Erklärungen – Schlussakte (ABl. L 129 vom 15.5.2002, S. 3-176)

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 2000/384/EG, EGKS des Rates und der Kommission vom 19. April 2000 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (ABl. L 147 vom 21.6.2000, S. 1-2)

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits – Protokoll Nr. 1 über die Regelung der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in Israel in die Gemeinschaft – Protokoll Nr. 2 über die Regelung der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in der Gemeinschaft nach Israel – Protokoll Nr. 3 über Fragen des Pflanzenschutzes nach Tunesien – Protokoll Nr. 4 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen – Protokoll Nr. 5 über Amtshilfe im Zollbereich – Gemeinsamen Erklärungen – Abkommen in Form eines Briefwechsels über noch nicht geklärte bilaterale Fragen – Abkommen in Form eines Briefwechsels zu Protokoll Nr. 1 über die Einfuhr frischer geschnittener Blumen und Blüten sowie deren Knospen der Unterposition 0603 10 des Gemeinsamen Zolltarifs in die Gemeinschaft – Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Umsetzung der Übereinkünfte der Uruguay-Runde – Erklärungen der Europäischen Gemeinschaft – Erklärung Israels (ABl. L 147 vom 21.6.2000, S. 3-172)

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 2000/204/EG, EGKS des Rates und der Kommission vom 26. Januar 2000 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (ABl. L 70 vom 18.3.2000, S. 1)

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits – Protokoll Nr. 1 über die Regelung der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft – Protokoll Nr. 2 über die Regelung der Einfuhr von Fischereierzeugnissen mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft – Protokoll Nr. 3 über die Regelung der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in der Gemeinschaft nach Marokko – Protokoll Nr. 4 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen – Protokoll Nr. 5 über Amtshilfe im Zollbereich – Schlussakte – Gemeinsame Erklärungen – Abkommen in Form eines Briefwechsels – Erklärung der Europäischen Gemeinschaft – Erklärungen Marokkos (ABl. L 70 vom 18.3.2000, S. 2-204)

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 98/238/EG, EGKS des Rates und der Kommission vom 26. Januar 1998 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits (ABl. L 97 vom 30.3.1998, S. 1)

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits – Protokoll Nr. 1 über die Regelung der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft – Protokoll Nr. 2 über die Regelung der Einfuhr von Fischereierzeugnissen mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft – Protokoll Nr. 3 über die Regelung der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in der Gemeinschaft nach Tunesien – Protokoll Nr. 4 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen – Protokoll Nr. 5 über Amtshilfe im Zollbereich – Gemeinsamen Erklärungen – Erklärungen (ABl. L 97 vom 30.3.1998, S. 2-183)

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 97/430/EG des Rates vom 2. Juni 1997 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits (ABl. L 187 vom 16.7.1997, S. 1-2)

Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits – Protokoll Nr. 1 über die Regelung der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland und im Gaza-Streifen in die Gemeinschaft – Protokoll Nr. 2 über die Regelung der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft in das Westjordanland und den Gaza-Streifen – Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen – Schlussakte – Gemeinsame Erklärungen – Erklärung der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 187 vom 16.7.1997, S. 3-135)

Siehe konsolidierte Fassung.


* Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina zu verstehen und berührt nicht die individuellen Standpunkte der Mitgliedstaaten in dieser Angelegenheit.

Letzte Aktualisierung: 27.03.2020