Partnerschaft mit den Vereinten Nationen: Entwicklungs- und humanitäre Hilfe
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Mitteilung (KOM(2001) 231 endgültig) – Aufbau einer effizienten Partnerschaft mit den Vereinten Nationen in den Bereichen Entwicklung und humanitäre Hilfe
WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
-
Die Partnerschaft zwischen der EU und den VN beruht auf dem gemeinsamen Ziel, die in Krisen am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen weltweit zu erreichen und ihr Leid zu lindern.
-
Während die von den VN durchgeführten Projekte im Bereich der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit unmittelbar mit den einschlägigen Kommissionsdienststellen (GD Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe beziehungsweise GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung – GD DEVCO) koordiniert werden, ist die GD DEVCO verantwortlich für die übergeordnete Koordinierung der Beziehungen zwischen den VN und der Europäischen Kommission.
-
Das Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich, das zuletzt im Jahr 2014 überarbeitet wurde, legt die Rechtsvorschriften fest, die auf sämtliche Abkommen zwischen der EU und den VN-Organisationen Anwendung finden. Die EU und die VN können ihr Konzept der Zusammenarbeit durch folgende Maßnahmen anpassen:
-
Ausarbeitung von mehrjährigen länderspezifischen Planungsinstrumenten der EU-Außenpolitik;
-
Erstellung einer neuen Haushaltsordnung der EU für eine größere Flexibilität bei der Beteiligung an den Maßnahmen der VN;
-
die Reform des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich zwischen der EU und den VN in Bezug auf die Haushaltsführung, die Kontrolle und die Rechnungsprüfung der Programme und Projekte der VN;
-
Verbesserung der Vertretung und Verteidigung der politischen Prioritäten der EU innerhalb der VN durch multilaterale Governance.
-
In der Mitteilung werden zwei wichtige Prinzipien zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und den VN dargelegt:
-
Arbeitsteilung zwischen der EU, den VN-Agenturen und ihren Partnern, je nach ihren Kompetenzen, und
-
Ausrichtung der Entwicklungsaktivitäten auf die Armutsbekämpfung.
-
In Bezug auf die Partnerorganisationen der VN empfiehlt die Kommission in dieser Mitteilung zudem die Unterstützung der Organisationen, deren Mandat den politischen Prioritäten der EU entspricht, sowie die Koordinierung mehrjähriger Finanzierungen der verschiedenen Geber sowie die Betrugsbekämpfung.
HINTERGRUND
Berücksichtigt man die Beiträge der EU-Länder, leistet die EU den größten Finanzierungsanteil am Haushalt der VN. Die EU und die VN führen auf globaler Ebene gemeinsame Maßnahmen durch. Ihre Zusammenarbeit erstreckt sich auf einen Großteil der Bereiche der EU-Außenpolitik und auf sämtliche Bereiche, die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt sind (Frieden, Sicherheit, Menschenrechte, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten, Entwicklung, humanitäre Hilfe und Handelspolitik).
HAUPTDOKUMENT
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Aufbau einer effizienten Partnerschaft mit den Vereinten Nationen in den Bereichen Entwicklung und humanitäre Hilfe (KOM(2001) 231 endgültig vom 2.5.2001)
Letzte Aktualisierung: 06.12.2016