Außerordentliche Hilfe für hoch verschuldete AKP-Staaten
Dieser beschluss zielt auf eine tiefergehende, umfassendere und raschere Erleichterung der Schulden der hoch verschuldeten armen AKP-Staaten.
RECHTSAKT
Beschluss Nr. 1/1999 (PDF) des AKP-EG-Ministerrates vom 8. Dezember 1999 über eine außerordentliche Hilfe für hoch verschuldete AKP-Staaten
ZUSAMMENFASSUNG
Der Beschluss erfolgt im Rahmen der internationalen Entschuldungsinitiative zu Gunsten der hoch verschuldeten armen Länder ("HIPC-Initiative"), die 1996 gestartet und auf dem Kölner G-7-Gipfel im Juni 1999 erweitert worden war, um umfassendere und raschere Erleichterung der Schulden der armen hoch verschuldeten Länder zu ermöglichen.
Der Beschluss stützt sich auch auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Oktober 1999 über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Initiative (HIPC).
Nicht zugewiesene programmierbare Mittel des 8. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) können in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse für folgende Zwecke verwendet werden :
Für die Länder, die erst nach 2001 in Frage kommen, wird die Hilfe gegebenenfalls aus anderen verfügbaren EEF-Mitteln ergänzt.
Die Hilfe wird auf der Grundlage der von der Kommission festgelegenten Modalitäten gemäß den Bestimmungen des AKP-EG-Abkommens bereitgestellt. Im Rahmen der allgemeinen Koordinierung mit anderen Gebern sind besondere Bestimmungen vorgesehen, damit die zusätzlichen Haushaltsspielräume genutzt werden, die auf Grund des Gemeinschaftsbeitrags für die Entwicklung des sozialen Bereichs in den AKP-Staaten und die Armutsbekämpfung entstehen; dies entspricht der neuen von der internationalen Gemeinschaft verfolgten Entwicklungsstrategie, bei der das Schwergewicht auf der Armutsbekämpfung liegt.
Dieser Beschluss findet lediglich auf die AKP-Staaten Anwendung. Für die nicht zu den AKP-Staaten gehörenden Länder werden andere Maßnahmen ins Auge gefasst.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Beschluss Nr. 1/1999 des Ministerrates ACP-EG |
8.12.1999 |
- |
ABl. L 103 vom 28.4.2000 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Beschluss Nr. 3/2002 (PDF ) des AKP-EG-Ministerrates vom 23. Dezember 2002 über die Neuzuweisung nicht zugewiesener Mittel sowie nicht gebundener Zinsvergütungen aus dem 8. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) [Amtsblatt L 59 vom 4.3.2003]
Beschluss Nr. 2/2001 (PDF ) des AKP-EG-Ministerrates vom 20. Dezember 2001 über die Regelung aller nach voller Anwendung der HIPC-Entschuldungsmechanismen verbleibenden Rückzahlungen von „Sonderdarlehen" der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) unter den hoch verschuldeten Ländern (HIPC) der AKP-Staaten [Amtsblatt L 56 vom 27.2.2002]
Beschluss Nr. 2/1999 des AKP-EG-Ministerrates vom 8. Dezember 1999 über die Aufstockung der Strukturanpassungsfazilität [Amtsblatt L 103 vom 28.4.2000] Dieser Beschluss billigt die Aufstockung der Mittel der Strukturanpassungsfazilität des 8. EEF im Rahmen des gemeinschaftlichen Beitrags zur HIPC-Initiative in Höhe von 250 Millionen Euro.
Letzte Änderung: 24.10.2007