In dieser Verordnung wird eine Reihe an Maßnahmen festgelegt, damit IUU-Fischereierzeugnisse nicht in den EU-Markt gelangen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999 (ABl. L 286 vom , S. 1).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) have wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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