Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei)

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 über ein Unionsystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

In dieser Verordnung wird eine Reihe an Maßnahmen festgelegt, damit IUU-Fischereierzeugnisse nicht in den EU-Markt gelangen.

Bezeichnete Häfen

Hafeninspektionen

Fangbescheinigungen

IUU-Schiffsliste

Nichtkooperierende Nicht-EU-Länder

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999 (ABl. L 286 vom , S. 1).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) have wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: