Geschäftsordnung der Europäischen Kommission

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Europäische Kommission – Geschäftsordnung

WAS IST DER ZWECK DIESER GESCHÄFTSORDNUNG?

Artikel 249 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht vor, dass sich die Europäische Kommission eine Geschäftsordnung gibt, um ihr ordnungsgemäßes Arbeiten und das ihrer Dienststellen zu gewährleisten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Geschäftsordnung enthält Bestimmungen über die Organisation der Kommission (Kapitel I), die Aufgaben der Dienststellen und ihre Zusammenarbeit (Kapitel II) sowie Bestimmungen über Vertretungen und Geschäftskontinuität (Kapitel III).

Aufbau der Kommission

Vier Arten interner Beschlussfassungsverfahren

Kommissionsdienststellen

HAUPTDOKUMENT

Geschäftsordnung der Kommission (ABl. L 308 vom 8.12.2000, S. 26-34)

Nachfolgende Änderungen der Geschäftsordnung wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel III: Bestimmungen über die Organe – Artikel 17 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 25-26)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Sechster Teil – Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften – Titel I – Institutionelle Bestimmungen – Kapitel 1 – Die Organe – Abschnitt 4 – Die Kommission – Artikel 248 (ex-Artikel 217 Absatz 2 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 157)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Sechster Teil: Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften – Titel I: Institutionelle Bestimmungen – Kapitel 1: Die Organe – Abschnitt 4: Die Kommission – Artikel 249 (ex-Artikel 218 Absatz 2 und 212 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 157)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Sechster Teil: Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften – Titel I: Institutionelle Bestimmungen – Kapitel 1: Die Organe – Abschnitt 4 – Die Kommission – Artikel 250 (ex-Artikel 219 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 157)

Beschluss 2013/272/EU des Europäischen Rates vom 22. Mai 2013 über die Anzahl der Mitglieder der Europäischen Kommission (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 98)

Verordnung (EU) 2016/300 des Rates vom 29. Februar 2016 über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU (ABl. L 58 vom 4.3.2016, S. 1-12)

Letzte Aktualisierung: 03.06.2020