Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:

Richtlinie 2009/103/EG - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kraftfahrzeugversicherung stellt einen großen Anteil aller Nicht-Lebensversicherungen dar, die in der Europäischen Union (EU) abgeschlossen werden. Mit dieser Richtlinie soll EU-Gebietsansässigen geholfen werden, die in einem anderen EU-Land in einen Verkehrsunfall verwickelt sind.

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Gemäß der Richtlinie sind Inhaber einer Kfz-Haftpflichtversicherungspolice in allen EU-Ländern für den Kraftfahrzeugverkehr in der gesamten EU versichert.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Richtlinie

verlangt, dass alle Kraftfahrzeuge in der EU durch eine Haftpflichtversicherung* abgedeckt sind;

schafft Versicherungskontrollen an den Grenzen ab, um den internationalen Reiseverkehr innerhalb der EU zu erleichtern;

schreibt eine Mindestdeckung durch eine Haftpflichtversicherung in den EU-Ländern vor;

nennt befreite Personen und zuständige Stellen für die Entschädigungen;

führt einen Mechanismus ein, um lokale Opfer von Unfällen, die durch Fahrzeuge aus einem anderen EU-Land verursacht werden, zu entschädigen;

verlangt eine rasche Regulierung von Schadensfällen, die durch Unfälle außerhalb des EU-Heimatlandes des Opfers entstehen (sogenannte „Unfallopfer im Ausland“);

berechtigt Versicherungsnehmer, eine Bescheinigung über die Ansprüche für ihr Fahrzeug, das durch den Versicherungsvertrag zumindest während der fünf letzten Jahre gedeckt war, bzw. eine Schadensfreiheitsbescheinigung zu beantragen.

Die Richtlinie regelt weder Angelegenheiten der zivilrechtlichen Haftung, einschließlich Entschädigungszahlungen, über die die EU-Länder entscheiden, noch die „Vollkasko“ bei einer Körperverletzung des Fahrers oder bei Fahrzeugschäden.

WANN TRITT DIESE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 27. Oktober 2009 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Website der Europäischen Kommission zur Kfz-Versicherung.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Haftpflichtversicherung: Versicherungsschutz bei Schäden, Verlust oder Verletzungen, die einer anderen Partei infolge der Handlungen des Versicherungsnehmers entstehen.

RECHTSAKT

Richtlinie 2009/103/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Richtlinie 2009/103/EG

27.10.2009

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ABl. L 263 vom 7.10.2009, S. 11-31

Letzte Aktualisierung: 12.10.2015