Geografischer Ursprung von Spirituosen
Zum Schutz der Verbraucher und zur Entwicklung des Spirituosensektors hat die Europäische Union (EU) einen Rechtsrahmen geschaffen, der einheitliche EU-weite Bestimmungen für die Vermarktung von Spirituosen* sicherstellt.
RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89
ZUSAMMENFASSUNG
Zum Schutz der Verbraucher und zur Entwicklung des Spirituosensektors hat die Europäische Union (EU) einen Rechtsrahmen geschaffen, der einheitliche EU-weite Bestimmungen für die Vermarktung von Spirituosen* sicherstellt.
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Diese Verordnung legt Regeln zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz ihrer geografischen Angaben fest. Sie gilt für alle Spirituosen unabhängig davon, ob sie in der EU oder in Drittländern hergestellt wurden.
WICHTIGE ECKPUNKTE
SCHLÜSSELBEGRIFFE
* Spirituosen: alkoholische Getränke, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Laut Definition weisen Spirituosen besondere sensorische Eigenschaften auf und verfügen über einen Alkoholgehalt von mindestens 15 % vol. Sie werden durch Destillation, Mazeration, Aromatisierung, Vermischung mit anderen Spirituosen oder Zusatz von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs oder bestimmten Destillaten hergestellt.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EG) Nr. 110/2008 |
20.2.2008 |
- |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 |
20.1.2009 |
- |
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Verordnung (EG) Nr. 936/2009 vom 7. Oktober 2009 zur Anwendung der zwischen der Europäischen Union und Drittländern vereinbarten gegenseitigen Anerkennung bestimmter Spirituosen (ABl. L 264 vom 8.10.2009, S. 5-6)
Letzte Aktualisierung: 02.10.2015