Informationsaustausch und Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2005/671/JI des Rates über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

Die Bekämpfung des Terrorismus ist eines der vorrangigen Ziele der Europäischen Union (EU).

Mit dem Beschluss wird ein Verfahren zum EU-weiten Austausch von Informationen zu strafrechtlichen Ermittlungen, Verfolgungen und Verurteilungen wegen terroristischer Straftaten zwischen den Mitgliedstaaten der EU sowie zwischen den Mitgliedstaaten und Europol eingeführt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Entscheidung 2007/562/EG betrifft den Austausch von Informationen über Entführungen mit terroristischem Hintergrund zwischen den Mitgliedstaaten (siehe Zusammenfassung).

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am in Kraft getreten.

Dieser Beschluss gilt auch für Gibraltar.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2005/671/JI des Rates vom über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten (ABl. L 253 vom , S. 22-24).

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2005/671/JI wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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