Gesamtplan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels in der Europäischen Union

Mit dem Aktionsplan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels in der Europäischen Union soll ein gemeinsames und integriertes Konzept definiert werden. Er enthält Maßnahmen und Aktionen, die in sieben Bereichen angenommen und ausgeführt werden sollen: Visumpolitik, Informationsaustausch, Rückübernahme- und Rückkehrpolitik, Grenzkontrolle, Maßnahmen beim Grenzübertritt, Europol und Sanktionen.

RECHTSAKT

Vorschlag für einen Gesamtplan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels in der Europäischen Union [Amtsblatt C 142 vom 14.6.2002]

ZUSAMMENFASSUNG

Vorgeschichte

1. Die Verhinderung und Bekämpfung illegaler Einwanderung sind wesentliche Bestandteile der gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik der Europäischen Union (EU). Bereits im Wiener Aktionsplan wurde die Notwendigkeit einer Verbesserung der Bekämpfung der illegalen Einwanderung hervorgehoben. Darüber hinaus betonte der Europäische Rat auf seiner Tagung in Tampere (Oktober 1999), dass die Migrationsströme effizienter gesteuert werden müssen und die illegale Einwanderung an ihrer Wurzel bekämpft werden muss. Im November 2001 nahm die Kommission eine Mitteilung über eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet der illegalen Einwanderung an. Neben Verbesserungen beim Austausch von Informationen und statistischen Daten werden auch die Verstärkung der Maßnahmen gegen den Menschenhandel und die wirtschaftliche Ausbeutung von Einwanderern sowie die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern und die Festlegung einer kohärenten gemeinsamen Rückübernahme- und Rückkehrpolitik angesprochen. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 14. und 15. Dezember 2001 in Laeken die Aufstellung eines Aktionsplans gefordert, der sich auf die Mitteilung der Kommission über die illegale Einwanderung und den Menschenhandel stützt. Der Rat Justiz und Inneres hat diesen Plan am 28. Februar 2002 angenommen.

Ausmaß des Phänomens

2. Die illegale Einwanderung in ihrer Gesamtheit ist in verschiedene Kategorien unterteilt, sowohl hinsichtlich der betroffenen Personen als auch in Bezug auf die Muster der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthalts in der EU. Es handelt sich insbesondere um:

Internationale Verpflichtungen und Menschenrechte

3. Bei Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Einwanderung ist auf ein angemessenes Gleichgewicht zu achten zwischen der Gewährung beziehungsweise Verweigerung der Einreise ins Hoheitsgebiet bei Drittstaatsangehörigen und der (aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention erwachsenden) Verpflichtung zum internationalen Schutz von Personen, die diesen Schutz tatsächlich benötigen. Daher darf die Bekämpfung der Illegalität keine Maßnahmen verhindern, die rasch Schutz bieten, damit Flüchtlinge nicht auf das Mittel der illegalen Einwanderung zurückgreifen müssen.

Beziehungen zu Drittländern

4. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung müssen am Anfang der Migrationskette ansetzen, das heißt bei der Förderung von Frieden, politischer Stabilität, Menschenrechten, demokratischen Grundsätzen und einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Entwicklung in den Herkunftsländern. Zu diesem Zweck sollten Migrationsfragen innerhalb der bestehenden Partnerschaften behandelt werden. Im Hinblick auf die Erweiterung müssen die Beitrittsländer den gesamten Besitzstand der EU auf dem Gebiet der Bekämpfung der illegalen Einwanderung übernehmen. Darüber hinaus sollte auch die Zusammenarbeit mit den Transitländern verstärkt werden, um sie bei der Bewältigung des Problems der Defizite bei den Grenzkontrollen zu unterstützen. Wichtig ist auch, dass sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten an anderen internationalen Foren beteiligen und entsprechende multilaterale Übereinkommen abschließen.

Visumpolitik

5. Die Visumpolitik dient nicht nur zur Erleichterung des freien Personenverkehrs, sondern kann auch einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung illegaler Einwanderung leisten. Eine künftige harmonisierte Politik auf diesem Gebiet kann die Einreise von Personen ohne Genehmigung in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verhindern helfen. Zentrale Elemente dieser Politik werden sein:

6. Austausch und Analyse von Informationen

7. Maßnahmen im Grenzvorbereich

8. Maßnahmen zur Grenzüberwachung

9. Rückübernahme- und Rückführungspolitik

10. Europol

Von Artikel 30 des Vertrags über die Europäische Union sollte umfassend Gebrauch gemacht werden, um Europol in folgenden Bereichen handlungsfähig zu machen: in Bezug auf Ermittlungen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Netzen für illegale Einwanderung und Menschenhandel, Unterstützung der Mitgliedstaaten und Beteiligung am Vergleich und am Austausch von Informationen der Strafverfolgungsorgane.

11. Sanktionen

12. Evaluierung des Plans

Zur Sicherstellung der Wirksamkeit des Gesamtplans zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels muss die Kommission dem Rat einen jährlichen Bericht über die Überwachung und Evaluierung vorlegen.

VERWANDTE RECHTSAKTE

2005/267/EG: Entscheidung des Rates vom 16. März 2005 zur Einrichtung eines sicheren web-gestützten Informations- und Koordinierungsnetzes für die Migrationsbehörden der Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 83 vom 1. 4. 2005] Gemäß dem Gesamtplan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels vom 28. Februar 2002 wird mit der genannten Entscheidung ein sicheres web-gestütztes Informations- und Koordinierungsnetz für den Informationsaustausch über illegale Zuwanderungsströme, illegale Einreise und Einwanderung und die Rückführung von Personen mit rechtswidrigem Aufenthalt eingerichtet, um die illegale Einwanderung und den Menschenhandel besser bekämpfen zu können. Der Informationsaustausch umfasst mindestens Folgendes: Frühwarnsystem zur Übermittlung von Informationen über illegale Einwanderung und Schleusernetze, Netz von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen, Informationen über die Nutzung von Visa, über Grenz- und Reisedokumente im Zusammenhang mit illegaler Einwanderung, Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr. Die Kommission ist für die Entwicklung und Verwaltung des Netzes, einschließlich seiner Struktur und seines Inhalts, und für die Elemente für den Informationsaustausch zuständig. Die Kommission wird vom ARGO-Ausschuss unterstützt.

Letzte Änderung: 05.08.2005