Entschädigung der Opfer von Straftaten in anderen EU-Ländern

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2004/80/EG – zur Entschädigung der Opfer von Straftaten

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Richtlinie umfasst im Wesentlichen zwei Elemente:

Gewährleistung einer angemessenen Entschädigung

Eine angemessene Entschädigung für Opfer zu gewährleisten, kann sich aus folgenden Gründen schwierig gestalten:

Die Richtlinie schreibt vor, dass Opfer

Zusammenarbeit

Alle EU-Länder mussten bis zum einzelstaatliche Regelungen zur gerechten und angemessenen Entschädigung festlegen. Mit der Richtlinie wird ein System der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden eingerichtet, damit Opfer von Straftaten in der gesamten EU leichter Zugang zu Entschädigung erhalten:

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis zum in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom zur Entschädigung der Opfer von Straftaten (ABl. L 261 vom , S. 15-18)

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