Verringerung der Schadstoffemissionen von leichten Kraftfahrzeugen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 715/2007 – Typgenehmigung von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen (Euro 5 und Euro 6) und Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Die Verordnung (EG) Nr. 715/2007

Mit der Verordnung (EU) 2018/858

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Rechtsvorschrift findet Anwendung auf leichte Fahrzeuge mit weniger als 2,6 Tonnen Masse.

Die Hersteller müssen

Die nationalen Behörden müssen

Die Kommission nimmt eine regelmäßige Überprüfung der in dieser Verordnung festgelegten Verfahren, Prüfungen, Anforderungen und Emissionsgrenzwerte vor und aktualisiert diese regelmäßig in Durchführungsvorschriften.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELWÖRTER

  1. Emissionsmindernde Einrichtung: Mechanismus oder Ausrüstung zur Beseitigung von Schadstoffen, zum Beispiel aus Autoabgasen, die andernfalls in die Atmosphäre abgegeben würden.
  2. Typgenehmigung: das Verfahren, durch das einem Produkt bescheinigt wird, dass es einen Mindestsatz von Regulierungsanforderungen und technischen Anforderungen erfüllt.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 171 vom , S. 1-16)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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