Forest Focus (2003-2006)

Die von 2003 bis 2007 durchgeführte Gemeinschaftsaktion Forest Focus zielt auf ein harmonisiertes, umfassendes und breit angelegtes Langzeit-Monitoring der europäischen Waldökosysteme ab. Im Mittelpunkt stehen dabei der Schutz gegen Luftverschmutzung und die Verhütung von Waldbränden. Diese Aktion wurde mit der Verordnung über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt LIFE+ aufgehoben.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 für das Monitoring von Wäldern und der Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (Forest Focus). [Vgl. ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Die mit der vorliegenden Verordnung geschaffene Gemeinschaftsaktion für Wälder mit der Bezeichnung „Forest Focus“ wurde am 31. Dezember 2006 abgeschlossen. Seit 2007 ist LIFE+ das neue Finanzierungsinstrument für die Umwelt. Die vorliegende Verordnung regelt jedoch weiterhin die im Rahmen dieser Aktion getroffenen Maßnahmen.

Forest Focus betrifft folgende Bereiche:

Forest Focus hat folgende Zielsetzungen:

Mittel zur Entwicklung und Verbesserung der Maßnahme

Durch diese Maßnahme wird ein Netz von Beobachtungspunkten und –flächen (Überwachung der Auswirkungen der Luftverschmutzung) unterhalten, um regelmäßige Bestandsaufnahmen und eine permanente Beobachtung der Waldökosysteme vorzunehmen. Das Informationssystem für Waldbrände wird weiterentwickelt.

Zur Durchführung des Monitorings der biologischen Vielfalt, des Klimawandels, der Kohlenstoffbindung, der Böden und der Schutzfunktionen von Wäldern ergreift die Kommission Maßnahmen mit folgenden Zielen:

Die Mitgliedstaaten können ihrerseits Studien, Experimente, Demonstrationsprojekte sowie eine Monitoring-Testphase durchführen.

Um das Ziel der permanenten Bewertung des Monitorings zu erreichen, unternimmt die Kommission Folgendes:

Nationale Programme

Die Mitgliedstaaten erstellen nationale Programme von einer Dauer von zwei Jahren, um die Ziele von Forest Focus zu erreichen. Diese Programme werden der Kommission innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung vorgelegt. Sie enthalten eine ex-ante Bewertung. Die Staaten nehmen auch Halbzeitbewertungen und andere entsprechende Auswertungen vor.

Jeder Mitgliedstaat bestimmt eine zuständige Behörde zur Leitung seines nationalen Programms.

Durchführung und Berichterstattung

Die Kommission ist für die Koordinierung, die Überwachung und die Entwicklung der Aktion verantwortlich. Sie wird von einem wissenschaftlichen Koordinierungsgremium und der europäischen Umweltagentur unterstützt.

Die Laufzeit von Forest Focus erstreckt sich vom 1. Januar 2003 bis 31.12.2006. Das veranschlagte Jahresbudget beläuft sich auf 65 Mio. EUR, von denen 9 Mio. EUR für Brandschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Die Union bezuschusst die nationalen Programme maximal mit 50 % bzw. 75 % der Ausgaben, je nach Art der zu fördernden Aktivitäten.

Die Beitrittsländer können an dieser Maßnahme teilnehmen. Dasselbe gilt auch für andere europäische Länder, die sich auf eigene Kosten beteiligen wollen.

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die im Rahmen von Forest Focus gesammelten Daten eines Jahres sowie einen Bericht. Sie stellen diese Daten auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission regelmäßig einen Bericht über den Zustand ihrer Waldökosysteme.

Kontext

Vor der Durchführung von Forest Focus behandelte die Gemeinschaft den Schutz der Wälder gegen Luftverschmutzung und gegen Waldbrände mit den Verordnungen (EWG) Nr. 3528/86 und (EWG) Nr. 2158/92, die am 31. Dezember 2002 abgelaufen sind. Mit der Aktion Forest Focus wurden diese Verordnungen zu einem einzigen Rechtsinstrument zusammengefasst. Seit dem 1. Januar 2007 ist LIFE+ das neue Finanzierungsinstrument für die Umwelt, das diese Aktion in einen noch breiteren Kontext einbettet.

Bezug

Rechtsakt

Inkrafttreten

Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 2152/2003

11.12.2003

-

ABl. L 324 vom 11.12.2003

Ändernde Rechtsakte

Inkrafttreten

Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 788/2004

3.5.2004

-

ABl. L 138 vom 30.4.2004

Die vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 wurden in den Ursprungstext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung (pdf) hat nur dokumentarischen Wert.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EG) Nr. 1737/2006 der Kommission vom 7. November 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft [Amtsblatt L 334 vom 30.11.2006].

Beschluss der Kommission vom 18. Februar 2004 bezüglich einer Klage gegen das Europäische Parlament und den Rat auf Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (Forest Focus) [nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 über die Einrichtung von Forest Focus werden die Maßnahmen zur Durchführung der Aktion nach dem Regelungsverfahren beschlossen. Da es sich um Durchführungsmaßnahmen für ein Programm handelt, hätten sie nach dem Verwaltungsverfahren beschlossen werden müssen. Der vorgenannte Beschluss sieht die Aufhebung von Artikel 17 vor.

Letzte Änderung: 20.08.2007