Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen
Sie musste von den EU-Ländern bis zum in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Länder mussten die Vorschriften ab dem anwenden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates (ABl. L 350 vom , S. 58)
Die im Nachhinein vorgenommen Änderungen der Richtlinie 98/70/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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