Prüfung der Umweltauswirkungen von Plänen und Programmen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2001/42/EG – Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP)

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis zum in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom , S. 30-37)

Letzte Aktualisierung